Verfassungsgericht sieht Verletzung des Gerichtszugangs, wenn Teilklagen durch Verjährung blockiert werden
I. Einleitung Eine Teilklage wird häufig erhoben, wenn der Kläger die genaue Höhe einer Forderung oder eines Schadens zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht mit vollständiger Sicherheit bestimmen kann. In solchen Fällen macht der Kläger zunächst einen begrenzten Betrag geltend und behält sich vor, den Rest später einzuklagen. Dieses Vorgehen ist praktisch, birgt aber ein Verjährungsrisiko: Während die Verjährung für den geltend gemachten Betrag beeinflusst und gehemmt wird, kann sie für den noch nicht eingeklagten Teil weiterlaufen. In langen Verfahren kann dies dazu führen, dass der später im Wege der Klageänderung erhöhte Betrag unter Berufung…
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