Türkische Staatsbürgerschaftsanträge auf Grundlage von Immobilieninvestitionen
I. ÜBERBLICK
Bis zu den jüngsten Änderungen des rechtlichen Rahmens verfolgte die Türkei eine sehr strenge Politik bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Ausländer und gewährte insbesondere keine türkische Staatsbürgerschaft auf Grundlage irgendeiner Art von Investition. Die Gründe für diese strenge Politik sind unterschiedlich, wobei weithin angenommen wird, dass sie auf die besondere geografische Lage der Türkei und die Instabilität der östlich angrenzenden Region zurückzuführen war. Jedenfalls eröffnete eine Investition oder eine unmittelbare Einwanderungsanfrage bis vor Kurzem keinen direkten Einwanderungsweg. Dieses System wurde jedoch durch den Beschluss des Ministerrats Nr. 2016/9601, veröffentlicht im Amtsblatt vom 12. Januar 2017, geändert, mit dem eine neue Politik für Staatsbürgerschaftsanträge eingeführt wurde. Durch diese Änderungen können Ausländer nun durch den Erwerb von Immobilieninvestmentfonds und/oder Wagniskapitalinvestmentfonds die Staatsbürgerschaft erwerben.
II. ZUSAMMENFASSUNG DER JÜNGSTEN ÄNDERUNGEN DES RECHTLICHEN RAHMENS
a) Änderungen Anfang 2017
Wie oben dargestellt, verabschiedete der Ministerrat einen neuen Beschluss, mit dem die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes geändert und damit eine neue Politik für Staatsbürgerschaftsanträge eingeführt wurde. Mit dieser neuen Politik führte die türkische Regierung, ähnlich wie andere Länder weltweit, die Möglichkeit ein, durch eine Investition in der Türkei die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen. Obwohl die Kriterien für solche Investitionen später erneut geändert wurden, sahen die ursprünglichen Änderungen des Rahmens vor, dass Ausländern, die mindestens eine der nachstehenden Investitionsanforderungen erfüllen, vorbehaltlich der Zustimmung und einer Verwaltungsentscheidung des Ministerrats die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann:
a) Ausländer, die eine feste Kapitalanlage von mindestens $2.000.000 tätigen;
b) Ausländer, die eine Immobilie mit einem Mindestwert von $1.000.000 erwerben; für diese Immobilie muss außerdem im einschlägigen Grundbuch für mindestens 3 Jahre eine Veräußerungssperre eingetragen werden;
c) Ausländer, die Arbeitsplätze für mindestens 100 Personen schaffen;
d) Ausländer, die mindestens $3.000.000 bei in der Türkei tätigen Banken einzahlen, unter der Bedingung, dass diese Einlage für mindestens 3 Jahre bei der betreffenden Bank gehalten wird;
e) Ausländer, die öffentliche Schuldtitel im Wert von mindestens $3.000.000 erwerben und diese für mindestens 3 Jahre halten.
Es ist erneut darauf hinzuweisen, dass diese Kriterien später nochmals geändert wurden und daher derzeit nicht mehr gültig sind.
b) Jüngste Änderungen im Jahr 2018
Nach der Währungs- und Wirtschaftskrise Mitte 2018 stieg der USD/TRY-Wechselkurs drastisch an, und die türkische Lira verlor nahezu 40% ihres Werts. Diese Währungskrise wirkte sich auch auf den Immobilienmarkt und die zuvor festgelegten Kriterien für ausländische Erwerber aus. Aufgrund der Abwertung der türkischen Währung beschloss die Regierung, die Investitionsschwellen zu senken, um diese Investitionen praktikabler zu machen.
Dementsprechend wurde im Amtsblatt vom 19. September 2018 eine neue Regelung veröffentlicht, mit der die Verordnung über die Durchführung des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erneut geändert wurde. Nach dieser jüngsten Änderung gelten für die Berechtigung zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft derzeit folgende Kriterien:
a) Ausländer, die eine feste Kapitalanlage von mindestens $500.000 tätigen;
b) Ausländer, die eine Immobilie mit einem Mindestwert von $250.000 erwerben; für diese Immobilie muss außerdem im einschlägigen Grundbuch für mindestens 3 Jahre eine Veräußerungssperre eingetragen werden;
c) Ausländer, die Arbeitsplätze für mindestens 50 Personen schaffen;
d) Ausländer, die mindestens $500.000 bei in der Türkei tätigen Banken einzahlen, unter der Bedingung, dass diese Einlage für mindestens 3 Jahre bei der betreffenden Bank gehalten wird;
e) Ausländer, die öffentliche Schuldtitel im Wert von mindestens $500.000 erwerben und diese für mindestens 3 Jahre halten.
III. BERECHTIGUNG UND ANTRAG AUF TÜRKISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT
Unter Berücksichtigung der jüngsten Änderungen des rechtlichen Rahmens sind Ausländer berechtigt, mit einer der oben genannten Investitionsoptionen die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, wobei der Immobilienerwerb die schnellste und kostengünstigste Option darstellt. Die aufeinanderfolgenden Änderungen der Kriterien für solche Antragsverfahren in den vergangenen zwei Jahren haben jedoch zu Verwirrung darüber geführt, ob Personen, die Immobilien vor den jüngsten Änderungen erworben haben, antragsberechtigt sind.
Wie oben erwähnt, wurde der Mindestwert der Immobilie für Staatsbürgerschaftsanträge zunächst auf $1.000.000 festgelegt und anschließend durch die jüngsten Änderungen vom 19. September 2018 auf $250.000 gesenkt. Die Verordnung legte jedoch nicht ausdrücklich fest, was geschieht, wenn eine Immobilie vor Umsetzung der jüngsten Änderungen für $250.000 oder für weniger als $1.000.000 erworben wurde, also zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kriterium am Erwerbsdatum noch $1.000.000 betrug, später aber auf $250.000 gesenkt wurde. Zur Klärung dieser Unklarheit veröffentlichte das Ministerium für Umwelt und Stadtplanung das Rundschreiben Nr. 2018/15-1791 vom 15. Oktober 2018. Nach diesem Rundschreiben gilt für Staatsbürgerschaftsantragsverfahren bei Immobilien, die zwischen dem 12. Januar 2018 und dem 18. September 2018 erworben wurden, eine Mindestwertschwelle von $1.000.000, während für Immobilien, die nach dem 18. September 2018 erworben wurden, eine Wertschwelle von $250.000 gilt.
Dementsprechend sind Ausländer, die zwischen dem 12. Januar 2018 und dem 18. September 2018 eine Immobilie in der Türkei im Wert von mindestens $1.000.000 erworben haben, sowie diejenigen, die nach dem 18. September 2018 eine Immobilie in der Türkei im Wert von mindestens $250.000 erworben haben, berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Da die Verordnung für solche Staatsbürgerschaftsanträge auf Artikel 12 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes verweist, sind zudem die Ehegatten der ausländischen Investoren sowie deren Kinder unter 18 Jahren ebenfalls unmittelbar antragsberechtigt. Die Antragsverfahren für die türkische Staatsbürgerschaft selbst sind jedoch recht komplex, und beim Erwerb der Immobilie ist große Sorgfalt erforderlich, um alle Kriterien und Verfahrensanforderungen für diesen Antragsprozess zu erfüllen. Weitere Einzelheiten dazu, wie ASY LEGAL Sie unterstützen kann, finden Sie in unserem Bereich Einwanderungsrecht sowie in unserer kurzen Infografik, die das Verfahren für den Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft durch Investition zusammenfasst.
Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.