I. Einleitung – Warum die Änderungen 2025 wichtig sind
Der Medizintourismus in der Türkei bleibt für Patienten attraktiv, die eine medizinische Behandlung mit einem Auslandsaufenthalt verbinden möchten. Der rechtliche Rahmen für diese Tätigkeit änderte sich am 26. April 2025, als das Gesundheitsministerium die neue Verordnung über internationalen Medizintourismus und Touristengesundheit im Amtsblatt (Nr. 32882) veröffentlichte. Diese Verordnung von 2025 ersetzt die vorherige Fassung aus dem Jahr 2017 und legt neue verfahrensbezogene und technische Anforderungen sowohl für Gesundheitseinrichtungen als auch für Vermittlungsagenturen im Medizintourismus fest, also Unternehmen, die Behandlungen für ausländische Patienten organisieren.
Nach diesen neuen Regeln muss jede Vermittlungsagentur nun über ein von USHAS – International Health Services Inc. – ausgestelltes International Medical-Tourism Authorization Certificate verfügen. Eine gesonderte Group A Travel-Agency License von TURSAB ist weiterhin erforderlich, jedoch nur, wenn das Unternehmen auch traditionelle touristische Dienstleistungen wie Hotelbuchungen oder Bodentransporte anbietet. Agenturen, die sich ausschließlich auf die Organisation medizinischer Versorgung konzentrieren, sind von dieser zusätzlichen Lizenz befreit.
Die Verordnung führt außerdem laufende Pflichten ein. Lizenzierte Agenturen müssen (i) ein 24-Stunden-Callcenter betreiben, das auf Englisch und in mindestens einer weiteren Sprache Auskunft geben kann, (ii) sich im digitalen HealthTürkiye-Portal registrieren und (iii) sich einer jährlichen Leistungsprüfung durch USHAS unterziehen.
II. Unternehmensstruktur für eine Medizintourismus-Agentur in der Türkei
2.1 Gesellschaftsformen & Mindestkapital
In der Praxis werden im Medizintourismussektor vor allem zwei Kapitalgesellschaftsformen genutzt:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket) mit einem gesetzlichen Mindestkapital von TRY 50.000.
- Aktiengesellschaft (Anonim Şirket) mit einem gesetzlichen Mindestkapital von TRY 250.000.
Beide Strukturen sind für den Erhalt einer Medizintourismus-Zulassung geeignet, sofern ihre Satzung die Vermittlung im internationalen Medizintourismus ausdrücklich als Unternehmenszweck nennt.
2.2 Gründungsverfahren – weitere Informationen
Die üblichen Gründungsschritte, etwa die Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung, die Registeranmeldung und die Zuteilung einer Steuernummer, folgen den allgemeinen Verfahren des türkischen Handelsgesetzbuchs. Für einen umfassenden Schritt-für-Schritt-Leitfaden einschließlich detaillierter Zeitpläne, Dokumentenlisten und Kostenaufschlüsselungen können Sie „Company Formation in Turkey – 2025“ heranziehen (abrufbar unter asy9.webcozumleri.com/company-formation-in-turkey-2025). Diese Ressource kann konsultiert werden, bevor die unten erläuterten sektorspezifischen Lizenzanforderungen behandelt werden.
III. Lizenzierung und regulatorische Compliance nach dem Rahmen 2025
Die Verordnung vom April 2025 ersetzte den Text von 2017 vollständig. Während die grundsätzliche Pflicht zum Besitz einer sektorspezifischen Zulassung bestehen bleibt, wurden die ausstellende Behörde, ergänzende Lizenzregeln und Schwellenwerte für fortlaufende Compliance überarbeitet. Die Lizenzanforderungen für verschiedene Arten von Agenturleistungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| Tätigkeitsumfang | Medical Tourism Authorization Certificate | Group A Agency Certificate |
|---|---|---|
| A. Nur Medizintourismus-Vermittlung | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| B. Medizintourismus-Vermittlung + direkte touristische Dienstleistungen | Erforderlich | Erforderlich |
3.1 International Medical Tourism Authorization Certificate: Änderungen von 2017 bis 2025
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den Verordnungen von 2017 und 2025 in Bezug auf die Medizintourismus-Zulassung:
| Thema | Verordnung 2017 | Verordnung 2025 |
|---|---|---|
| Ausstellende Stelle | Provinzdirektionen des Gesundheitsministeriums | USHAS |
| Antragsweg | Papierdossier mit lokaler Einreichung | Digitale Einreichung über das USHAS-Portal |
| Erfahrungsschwelle für Ärzte | Mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon zwei in einer lizenzierten Einrichtung | Schwelle aufgehoben |
| Sprachstandard des Callcenters | 24/7-Service in zwei Fremdsprachen | Unverändert: zwei Fremdsprachen |
| Digitale Berichterstattung & KPI-Prüfung | Kein Portal; kein formeller Prüfzyklus | Obligatorische HealthTürkiye-Portalmitgliedschaft und jährliche USHAS-Prüfung |
3.2 Group A Travel-Agency License (TURSAB)
a. Lizenzerfordernis
Vor April 2025 mussten alle Vermittler im Medizintourismus über eine Reiseagentur-Betriebslizenz verfügen. Die aktuelle Verordnung beschränkt dieses Erfordernis auf Fälle, in denen der Vermittler dem Patienten oder Begleitpersonen traditionelle touristische Dienstleistungen, etwa Hotelunterkunft, Bodentransfers oder Freizeitausflüge, direkt erbringt oder verkauft. Beschränkt sich die Tätigkeit des Vermittlers auf die Organisation medizinischer Behandlung, ist eine Reiseagentur-Lizenz nicht mehr erforderlich.
Wichtig ist, dass TURSAB am 23. Mai 2025 bekanntgab, ein Aufhebungsverfahren vor dem Staatsrat eingeleitet zu haben (Aktenzeichen 2025/2450). Diese Klage zielt darauf ab, die Bestimmungen aufzuheben, die die allgemeine Reiseagenturpflicht für Gesundheitstourismus-Vermittler beseitigt haben. Je nach Ausgang dieses Rechtsstreits können sich die TURSAB-Lizenzanforderungen künftig ändern.
b. Überblick über das Antragsverfahren und gesetzlicher Tarif (2025)
Das TURSAB-Antragsverfahren bleibt unverändert und erfordert für einen erfolgreichen Antrag die folgenden Schritte:
- Reservierung des Agenturnamens beim Ministerium.
- Einreichung bei TURSAB mit Unternehmensunterlagen, Liste der Zeichnungsberechtigten, Nachweis geeigneter Geschäftsräume und Nachweis der Zahlung der Eintrittsgebühr.
Der Tarif 2025 sieht eine einmalige Eintrittsgebühr von TRY 517.395 und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von TRY 25.869,76 vor, der jährlich an den Neubewertungssatz nach Artikel 298 des Steuerverfahrensgesetzes angepasst wird.
3.3 Gemeinsame Pflichten nach der Lizenzierung
Unabhängig davon, ob eine Reiseagentur-Lizenz vorliegt, müssen alle zugelassenen Vermittler im Medizintourismus die durch die Verordnung von 2025 vorgegebenen operativen Standards einhalten. Dazu gehören eine fortlaufende zweisprachige Callcenter-Fähigkeit, aktive Teilnahme am HealthTürkiye-Portal, Aufrechterhaltung angemessener Personal- und Technologieinfrastruktur und vollständige Zusammenarbeit mit USHAS bei jährlichen Prüfungen.
Bestehende Vermittler müssen die Compliance bis zum 26. Oktober 2025 herstellen; neu gegründete Einheiten müssen ihre Konformität ab dem Zeitpunkt der ersten Lizenzierung nachweisen.
IV. Standards für Personal und Service-Infrastruktur
Die Verordnung von 2025 behält die zentralen operativen Pflichten des Rahmens von 2017 bei, insbesondere die Pflicht, ein rund um die Uhr erreichbares Callcenter zu unterhalten, das Patienten im Medizintourismus in mindestens zwei Fremdsprachen einschließlich Englisch unterstützen kann. Diese Pflichten unterliegen nun jedoch einer kontinuierlichen, datenbasierten Aufsicht über das HealthTürkiye-Portal. Während die frühere Regel vier sprachzertifizierte Mitarbeitende verlangte, liegt das aktuelle Minimum nun bei drei.
4.1 Vierundzwanzig-Stunden-Callcenter und mehrsprachiges Personal
Ein lizenzierter Vermittler muss ein Callcenter betreiben oder vertraglich einbinden, das 24 Stunden am Tag, sieben Tage pro Woche, in mindestens zwei Fremdsprachen erreichbar ist. Ob die Funktion intern gehalten oder ausgelagert wird, Standort des Anbieters, Telefoninfrastruktur und Dienstleistungsvertrag müssen bei der Lizenzierung bei USHAS eingereicht und anschließend aktuell gehalten werden. Prüfer kontrollieren typischerweise, ob Anrufe an geschulte, namentlich benannte Mitarbeitende weitergeleitet werden, ob Protokollierungssoftware Zeit, Anruferidentität und Bearbeitungsstatus erfasst und ob Kontinuitätspläne gegen Hardware- oder Verbindungsstörungen bestehen.
Die Personalregeln wurden verfeinert, nicht einfach gelockert. Die Personalschwelle wurde auf drei sprachzertifizierte Mitarbeitende reduziert, von denen eine Person Englischkenntnisse nachweisen muss. Jede Person muss jedoch objektive Nachweise vorlegen, etwa ein qualifizierendes YDS-Ergebnis oder ein internationales Äquivalent, ein CEFR-B2-Zertifikat oder einen akkreditierten Abschluss in Übersetzung oder Linguistik. Um reine Nominalbesetzungen zu verhindern, darf jede Schlüsselperson auf höchstens zwei getrennten Vermittlerlizenzen aufgeführt werden; diese Beschränkung wird automatisch über die HealthTürkiye-Datenbank durchgesetzt.
4.2 HealthTürkiye-Portal – verpflichtende Compliance-Schnittstelle
Das HealthTürkiye-Portal wurde von einem optionalen Werbeinstrument zur zentralen Compliance-Schnittstelle umgestaltet. Jeder Vermittler muss ein Profil einrichten, Unternehmens- und Personaldaten hochladen und damit beginnen, jeden Patientenfall im Portal zu erfassen. Da persönliche Gesundheitsinformationen verarbeitet werden, müssen Vermittler ihre Datenflüsse im Einklang mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und anerkannten Standards der Informationssicherheit strukturieren.
V. Durchsetzung und Sanktionen
Da Durchsetzungsauslöser unmittelbar mit HealthTürkiye-Daten und Vor-Ort-Prüfungsfeststellungen verknüpft sind, werden Mängel bei Callcenter-Verfügbarkeit, Personalzertifizierung oder Portalberichterstattung schnell erkannt und automatisch eskaliert. Daher sind genaue Aufzeichnungen, die Synchronisierung von Case-Management-Software mit dem Portal und quartalsweise interne Compliance-Prüfungen wesentliche Maßnahmen zur Risikominderung für potenzielle Investoren im Medizintourismus.
VI. Fazit – Strategische Erwägungen für 2025 und darüber hinaus
Die türkische Reform der Medizintourismus-Regulierung 2025 bewahrt die etablierten Stärken des Sektors, insbesondere Kosteneffizienz und hohe klinische Qualität, führt aber ein deutlich strengeres Compliance-Regime ein. Ein zentralisierter Lizenzierungsprozess unter USHAS, verpflichtende digitale Berichterstattung über das HealthTürkiye-Portal und formelle KPI-Prüfungen machen operative Mängel gemeinsam in Echtzeit sichtbar und schnellen Sanktionen zugänglich.
Die selektive Wiedereinführung der TURSAB-Group-A-Lizenz unterstreicht die gesetzgeberische Absicht, medizinische Vermittlung von traditionellem Verkauf touristischer Dienstleistungen zu unterscheiden. Einheiten, die ihre Rolle auf die Organisation medizinischer Behandlung beschränken, behalten eine Einzellizenzstruktur. Wer Unterkunft, Transfers oder Ausflüge paketieren möchte, muss eine zweite Aufsichtsebene und die damit verbundenen Gebühren akzeptieren. Angesichts der anhängigen Aufhebungsklage von TURSAB bleibt diese bedingte Regel einer gerichtlichen Überprüfung vorbehalten; Investoren sollten die rechtlichen Entwicklungen daher aufmerksam verfolgen.
Zusammenfassend belohnt der Rahmen von 2025 Einheiten, die Compliance in tägliche Arbeitsabläufe integrieren, und sanktioniert solche, die sich auf episodische papierbasierte Prüfungen verlassen. Investoren, die bereit sind, frühzeitig und gezielt in mehrsprachige personelle Ressourcen, sichere Datenprozesse und integrierte Callcenter-Technologie zu investieren, werden den türkischen Gesundheitstourismusmarkt als zugänglich und skalierbar erleben.
Hinweis: Diese Übersetzung wird lediglich als Service bereitgestellt und kann geringfügig vom Originaltext abweichen.