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Ende des freien Internets oder Modernisierung des digitalen EU-Urheberrechts?

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie löste 2019 erhebliche Proteste aus. Im Mittelpunkt standen Artikel 17 zu Upload-Filtern und Artikel 15 zur sogenannten Linksteuer.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie am 26. März 2019 anzunehmen, führte zu umfangreichen Protesten und Demonstrationen gegen diese Richtlinie. Im Mittelpunkt dieser Proteste stand Artikel 17, der sogenannte „Upload-Filter“, der Technologiekonzerne wie Google, YouTube, Facebook usw. dazu verpflichten soll, ihr bisheriges Upload-System um einen neuen Upload-Filter zu ergänzen und jeden auf ihre Website hochgeladenen Inhalt durch diesen Filter laufen zu lassen. Gegner dieser Richtlinie behaupten, dieses neue Upload-Filter-System werde das moderne Internet, wie wir es kennen, beenden. Das Europäische Parlament verfolgt hingegen das Ziel, Urheberrechtsinhabern eine fairere Vergütung zu ermöglichen und den Status quo zu verändern. Die Begründung des Europäischen Parlaments zur Richtlinie lautet wie folgt:

Derzeit haben Internetunternehmen wenig Anreiz, faire Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen, weil sie nicht als haftbar für die Inhalte gelten, die ihre Nutzer hochladen. Sie sind lediglich verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte zu entfernen, wenn ein Rechteinhaber sie dazu auffordert. Dies ist jedoch für Rechteinhaber umständlich und gewährleistet ihnen keine angemessenen Einnahmen. Die Haftung von Internetunternehmen wird die Chancen der Rechteinhaber (insbesondere von Musikern, ausübenden Künstlern und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverlegern und Journalisten) verbessern, faire Lizenzvereinbarungen abzuschließen und dadurch eine fairere Vergütung für die digitale Nutzung ihrer Werke zu erhalten.“

Auch wenn Technologiekonzerne aufgrund ihrer mehr als ausreichenden Ressourcen möglicherweise eigene Upload-Filter entwickeln können, wird die neue Richtlinie vor allem kleinere Plattformen treffen. Die Kosten für den Einsatz eines solchen Filters werden nicht nur die Marktposition der Technologiekonzerne weiter festigen, sondern es kleineren Plattformen auch erschweren, in diesen bereits monopolisierten Markt einzutreten.

Ein weiterer umstrittener Artikel der Richtlinie ist Artikel 15, auch als „Linksteuer-Artikel“ bezeichnet. Nach diesem Artikel 15 sind Verlage berechtigt, Plattformen wie Google für Ausschnitte ihrer Nachrichtenbeiträge Gebühren zu berechnen. Im Jahr 2014 stellte Google seinen Nachrichtendienst aufgrund einer ähnlichen Verpflichtung zur Zahlung von Lizenzgebühren an spanische Verlage ein. Googles Vizepräsident für Nachrichten, Richard Gingras, erklärte gegenüber The Guardian, Google werde eine Einstellung von Google News in EU-Ländern nicht ausschließen, falls das Europäische Parlament eine sogenannte „Linksteuer“ durchsetzt.

Was ist der nächste Schritt?

Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. Wir müssen zwei Jahre abwarten, um zu sehen, ob der Filter und die Linksteuer das Ende des Internets, wie wir es kennen, bedeuten werden.

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Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.

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