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Notice-and-Takedown-Verfahren bei digitalen Urheberrechtsverletzungen in der Türkei

Das türkische Gesetz Nr. 5846 sieht bei digitalen Urheberrechtsverletzungen ein schnelles zweistufiges Notice-and-Takedown-Verfahren vor, das Rechteinhabern die Entfernung rechtsverletzender Inhalte ermöglicht.

Der Urheberrechtsschutz in der Türkei ist im Gesetz über geistige und künstlerische Werke Nr. 5846 geregelt. Die Türkei ist leider zu einem der Zentren digitaler Urheberrechtsverletzungen geworden, insbesondere bei Filmen und Fernsehsendungen. Aufgrund der hohen Einnahmen aus Werbung beruhen die Geschäftsmodelle vieler neuer Websites in der Türkei darauf, urheberrechtsverletzende Inhalte zu veröffentlichen.

Im Jahr 2004 wurde mit dem Zusatzartikel 4 des Gesetzes Nr. 5846 eine schnelle zweistufige Lösung eingeführt, um diese digitalen Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen.

Die erste Stufe ist das Notice-and-Takedown-Verfahren bei Urheberrechtsverletzungen. Es verpflichtet den Inhalteanbieter, den rechtsverletzenden Inhalt innerhalb von drei Tagen nach der von den Rechteinhabern vorzunehmenden Mitteilung von der Website zu entfernen.

Die zweite Stufe beginnt, wenn der Inhalteanbieter den rechtsverletzenden Inhalt nicht innerhalb der gesetzten Frist entfernt. In diesem Fall ist bei der Staatsanwaltschaft ein Antrag zu stellen, der verlangt, dass der Dienstanbieter die gegenüber dem weiterhin rechtsverletzend handelnden Inhalteanbieter erbrachten Dienste innerhalb von drei Tagen einstellt. Wird die Verletzung beendet, ist der gegenüber dem Inhalteanbieter erbrachte Dienst wiederherzustellen.

Kommt der Dienstanbieter schließlich der Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht nach, können gegen nicht befolgende Dienstanbieter Strafverfahren eingeleitet werden.

Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.

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