1. ÜBERBLICK
In den vergangenen Jahren haben mehrere unterschiedliche Entwicklungen, sowohl transnationaler als auch innerstaatlicher Art, dazu geführt, dass Kapitalinvestitionen in der Türkei für ausländische Investoren wünschenswerter und zugänglicher geworden sind. Diese Entwicklungen reichen von globalen gesellschaftspolitischen Veränderungen bis hin zu internen wirtschaftlichen Problemen, welche die Türkei in den letzten Jahren erlebt hat, und machen sie zu einem erschwinglichen und attraktiven Standort für ausländische Investoren, insbesondere wegen der niedrigen anfänglichen Investitionskosten und der geografischen Lage der Türkei.
2. AUSLÄNDISCHE KAPITALINVESTITIONEN IN DER TÜRKEI
Für Kapitalinvestitionen in der Türkei bestehen vergleichsweise wenige Kapitalbeschränkungen, und die Türkei hat zudem Schritte unternommen, um die Komplexität und die Verfahren zu erleichtern, die Ausländer durchlaufen müssen, um sich in der Türkei niederzulassen und/oder eine Gesellschaft zu gründen. Wichtig ist, dass Ausländer in der Türkei frei Kapital investieren dürfen und sogar das vollständige/alleinige Eigentum an einer Kapitalgesellschaft halten können.
Obwohl die Gründungsverfahren im Laufe der Jahre vereinfacht wurden, kann es für ausländische Investoren weiterhin schwierig sein, die Regeln, Verfahren und bürokratischen Hürden zu verstehen und zu bewältigen, auf die sie stoßen können, wenn sie ihre Kapitalinvestitionen in die Türkei bringen möchten. Die nachstehende Zusammenfassung soll etwas Licht darauf werfen, was potenzielle Investoren bei Investitionen in der Türkei erwarten sollten.
a) Wahl der richtigen Gesellschaftsform
Obwohl die Gesetzgebung die Gründung von „Personengesellschaften“ zulässt, bei denen die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen voll für sämtliche Gesellschaftsschulden haften, sind Kapitalgesellschaften die in der Türkei von inländischen wie ausländischen Investoren am häufigsten genutzte Form von Unternehmensträgern. Aktiengesellschaften (JSC) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (vergleichbar mit „LLC“ oder „LLP“ weltweit) sind die zwei häufigsten Arten von Kapitalinvestitionen in der Türkei. Die beiden wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Gesellschaftsformen sind folgende:

b) Kapitalinvestitionen in der Türkei – Was ist zu erwarten?
Obwohl die Türkei seit 2018 Schritte unternommen hat, um die Gründungsverfahren zu vereinfachen, können sie für Unerfahrene weiterhin komplex erscheinen. Das nachstehende Bild bietet eine kurze visuelle Zusammenfassung der wichtigsten Schritte, die für die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei erforderlich sind:

- Schritt 1 – Entwurf: Diese Phase ist die anfängliche Vorbereitungsphase, in der der Investor über die Art der Investition (die Gesellschaft) entscheiden muss. Für den Investor ist es wichtig, die richtige Gesellschaftsform zu wählen, die den Bedürfnissen und Anforderungen der geplanten Investition entspricht. Eine fundierte Entscheidung an dieser Stelle ist entscheidend, um wertvolle Zeit und Kosten zu sparen.
- Schritt 2 – Bankkonto: Wie oben dargestellt, besteht zwischen den beiden Gesellschaftsformen ein entscheidender Unterschied, nämlich die Pflicht, das anfängliche Gesellschaftskapital vor der Gründung einzuzahlen. Bei LTDs ist keine anfängliche Zahlung des Gesellschaftskapitals erforderlich; daher können dieser Schritt 2 und der folgende Schritt 3 vollständig übersprungen und nach der Gründung erledigt werden. Bei Gründungen von JSCs muss jedoch nach der ersten Einreichung der Unterlagen ein Kapitalblockadekonto bei einer lokalen Bank eröffnet werden. Dies kann je nach Staatsangehörigkeit des Investors sowie der Person(en), die als Direktoren/Geschäftsführer der in der Türkei zu gründenden Gesellschaft bestellt werden sollen, der problematischste Schritt sein.
- Schritt 3 – Einzahlung des Kapitals: Wie in Schritt 2 im Einzelnen ausgeführt, ist dieser Schritt nur für Gründungen von JSCs erforderlich. Dementsprechend muss mindestens ¼ des zugesagten Gesellschaftskapitals vor dem abschließenden Einreichungsschritt auf das Kapitalblockadekonto der Gesellschaft eingezahlt werden.
- Schritt 4 – Abschließende Einreichung: Sobald alle Unterlagen bereit sind, müssen sämtliche Dokumente physisch beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden, wo die Gesellschafter der Gesellschaft auch die Satzung der neu gegründeten Gesellschaft unterzeichnen müssen; dies kann auch aus der Ferne mit entsprechenden Vollmachten erledigt werden. Das Handelsregister prüft den Antrag und genehmigt die Gründung, wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß sind. Nach der Genehmigung durch das Handelsregister ist die Gesellschaft formell gegründet.
- Schritt 5 – Steuerliche Einreichungen: Dies ist ein weiterer entscheidender Schritt, der von vielen ausländischen Erstinvestoren übersehen wird. Nach Genehmigung durch das Handelsregister und Gründung der Gesellschaft ist es entscheidend, dass die Gesellschaft die entsprechenden Anträge auf Registrierung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung so bald wie möglich einreicht, um Geldbußen dieser Institutionen zu vermeiden.
3. WARUM IN DER TÜRKEI INVESTIEREN?
Die einzigartige geografische Lage der Türkei, verbunden mit niedrigen Investitionskosten, macht sie zu einem attraktiven Standort für ausländische Kapitalinvestitionen. Ihre Zollunion mit der EU ermöglicht direkten Zugang zum EU-Markt.

Aufgrund ihrer einzigartigen geografischen Lage kann die Türkei außerdem als Drehkreuz fungieren und innerhalb eines Flugradius von 4 Stunden einfachen Zugang zu 1,3 Milliarden Menschen in Europa, MENA und Zentralasien bieten.
Die Türkei verfügt an der Schnittstelle zwischen Europa, Afrika und Asien über einen breiten globalen Marktzugang und ist damit ein effizientes Zentrum für den Zugang zu internationalen Märkten weltweit. Zudem besitzt die Türkei eine starke industrielle Infrastruktur, die vom Automobilsektor über Maschinen- und Elektronikausrüstung bis hin zu Verteidigung, Landwirtschaft und Frischwaren reicht. Nach Angaben des Turkey Investment Office stiegen die Exporte der Türkei im Jahr 2021 auf USD 225 Milliarden, was ihre Produktionskapazität weiter unterstreicht.
4. FAZIT
Obwohl dieser Artikel darauf abzielt, die Regeln und Verfahren für Kapitalinvestitionen in der Türkei zusammenzufassen, sollte er keinesfalls als vollständiger und umfassender Leitfaden zur Gesellschaftsgründung verstanden werden. Bei der Entscheidung, welche Optionen für die geplante Investition am besten geeignet sind, müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, und jeder Fehler bei der Vorbereitung oder Einreichung kann dazu führen, dass Investoren wertvolle Zeit und Geld verlieren. Um solche drastischen Folgen zu vermeiden, wird ausländischen Investoren dringend empfohlen, professionelle Unterstützung für ihre Kapitalinvestition in der Türkei in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer und zu Steuerzyklen finden Sie hier.
Diese Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.