{"id":10519,"date":"2019-06-27T16:43:00","date_gmt":"2019-06-27T16:43:00","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/forderungsbeitreibung-in-der-tuerkei\/"},"modified":"2019-06-27T16:43:00","modified_gmt":"2019-06-27T16:43:00","slug":"forderungsbeitreibung-in-der-tuerkei","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/forderungsbeitreibung-in-der-tuerkei\/","title":{"rendered":"Forderungsbeitreibung in der T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<h2><strong>I. \u00dcBERBLICK<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Forderungsbeitreibungsverfahren<\/strong> in der T\u00fcrkei k\u00f6nnen recht komplex sein und dauern im Durchschnitt deutlich l\u00e4nger als in den meisten EU-L\u00e4ndern. Die Schwierigkeiten ergeben sich aus der mangelnden Transparenz und Sichtbarkeit des Binnenmarkts sowie aus der komplexen Natur der rechtlichen Verfahren zur Forderungsbeitreibung und den damit verbundenen Kosten.<\/p>\n<p>Aufgrund der abgeschlossenen Struktur des Marktes ist es \u00e4u\u00dferst schwierig, Finanzinformationen \u00fcber Schuldnerunternehmen zu erhalten. Diese Unsicherheit, verbunden mit der Komplexit\u00e4t der rechtlichen Verfahren und den damit verbundenen Kosten, stellt f\u00fcr die meisten ausl\u00e4ndischen Unternehmen und Staatsangeh\u00f6rigen ein erhebliches Problem dar, da die meisten Gl\u00e4ubiger vor Einleitung der komplexen rechtlichen Schritte und vor Zahlung der entsprechenden Rechtskosten irgendeine Form von Finanzinformationen \u00fcber den Schuldner erhalten m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Stellt sich beispielsweise nach Einleitung des Vollstreckungsverfahrens heraus, dass das Schuldnerunternehmen insolvent ist, bestehen nur sehr geringe Chancen, die Forderung beizutreiben; auch die f\u00fcr eine solche Forderung gezahlten Rechtskosten gehen verloren (<em>da sie vom Schuldner nicht beigetrieben werden k\u00f6nnen<\/em>). Es gibt selbstverst\u00e4ndlich alternative Methoden, etwa vorl\u00e4ufige Markt- und Finanzpr\u00fcfungen des Schuldners sowie g\u00fctliche Einigungen, die Gl\u00e4ubiger vor Einreichung eines Vollstreckungsantrags w\u00e4hlen k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>II. VERFAHREN DER FORDERUNGSBEITREIBUNG<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Forderungsbeitreibungsanspr\u00fcche<\/strong> lassen sich in zwei allgemeine Kategorien einteilen: solche, die auf einem selbst\u00e4ndigen gesetzlichen Schuldtitel beruhen, und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. In beiden F\u00e4llen \u00fcbermittelt das Vollstreckungsamt dem Schuldner nach Geltendmachung der Forderung einen Zahlungsbefehl. Dies gilt insbesondere, wenn der Anspruch nicht auf einem gesetzlichen Titel beruht [wie etwa einem Bankscheck, einem Schuldschein, einer unabh\u00e4ngigen und abtretbaren best\u00e4tigten Schuldanerkenntnis des Schuldners usw.].<\/p>\n<p>Der Schuldner kann innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehls Einwendungen gegen den Antrag erheben. Wird gegen die Forderung oder die Zahlung der Schuld kein Widerspruch eingelegt, gilt die Forderung als festgestellt (rechtskr\u00e4ftig) und das Vollstreckungsverfahren wird mit der Pf\u00e4ndung von Verm\u00f6genswerten und Eigentum des Schuldners zum Zwecke der Beitreibung fortgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Im Falle eines Widerspruchs gegen die Schuld (vollst\u00e4ndiger oder teilweiser Widerspruch) kann die antragstellende Partei (der Gl\u00e4ubiger) beim Vollstreckungsgericht ein gerichtliches Verfahren zur Beseitigung dieses Widerspruchs einleiten. In F\u00e4llen, in denen die Forderung unklar ist und\/oder auf einer Vertragsverletzung beruht, kann sich daraus ein vollumf\u00e4nglicher Handelsrechtsstreit entwickeln.<\/p>\n<p>Erhebt der Schuldner solche Einwendungen gegen den Vollstreckungsantrag und werden diese sp\u00e4ter als unbegr\u00fcndet angesehen, wird der Schuldner zugunsten des Gl\u00e4ubigers mit einer Sanktion belegt, die bei 20 % des Forderungsbetrags beginnt. Entweder nach Beseitigung des Widerspruchs oder nach Feststellung der Forderung endet das Verfahren mit dem gesetzlichen Verkauf der Verm\u00f6genswerte und des Eigentums des Schuldners zur tats\u00e4chlichen Beitreibung zugunsten des Gl\u00e4ubigers.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass dieses Vollstreckungsverfahren einen unmittelbaren Vollstreckungsantrag betrifft. Ausl\u00e4ndische Urteile oder Schiedsspr\u00fcche k\u00f6nnen in der T\u00fcrkei ebenfalls vollstreckt werden, nachdem ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgef\u00fchrt wurde. In einem solchen Verfahren beantragt der Gl\u00e4ubiger, der \u00fcber ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil oder einen Schiedsspruch verf\u00fcgt, bei den t\u00fcrkischen Gerichten die Anerkennung dieser Entscheidung. Das t\u00fcrkische Gericht entscheidet \u00fcber die Anerkennung (ohne Pr\u00fcfung der Begr\u00fcndetheit, sondern nur durch eine verfahrensrechtliche Kontrolle), wodurch die ausl\u00e4ndische Entscheidung innerstaatliche Wirkung erh\u00e4lt. Anschlie\u00dfend wird diese Anerkennungsentscheidung wie oben dargestellt wie ein inl\u00e4ndisches Gerichtsurteil vollstreckt.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>III. SICHERHEITSLEISTUNGEN F\u00dcR AUSL\u00c4NDISCHE GL\u00c4UBIGER UND WEITERE KOSTEN<\/strong><\/h2>\n<p>In vielen F\u00e4llen, in denen es sich bei den Gl\u00e4ubigern um ausl\u00e4ndische Unternehmen oder Staatsangeh\u00f6rige handelt, verlangt das Vollstreckungsamt vom Gl\u00e4ubiger eine Sicherheitsleistung zwischen 25 % und 100 % der Gesamtforderung, damit das Vollstreckungsverfahren fortgef\u00fchrt werden kann. Diese Sicherheitsleistung wird nur von ausl\u00e4ndischen und nicht ans\u00e4ssigen Parteien verlangt (unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Person oder ein Unternehmen handelt), die eine Klage oder einen Vollstreckungsantrag stellen und in den fr\u00fchen Phasen der Vollstreckung eine Pf\u00e4ndung (ein Pfandrecht) an Verm\u00f6genswerten des Schuldners begehren. Diese Pflicht zur Sicherheitsleistung beruht auf Artikel 48 des t\u00fcrkischen Gesetzes \u00fcber internationales Privat- und Verfahrensrecht (Gesetz Nr. 5718).<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Sicherheitsleistung variiert je nach Vollstreckungsamt, Forderungsh\u00f6he und Art der zu vollstreckenden Forderung. Bei geringeren Betr\u00e4gen verlangen Vollstreckungs\u00e4mter tendenziell eine vollst\u00e4ndige Sicherheitsleistung (100 % des geltend gemachten Betrags), bevor sie mit dem Vollstreckungsantrag fortfahren, selbst wenn dem Vollstreckungsantrag eine gerichtliche Entscheidung zugrunde liegt. Diese Einlagen werden jedoch lediglich als Garantien verlangt und dem Antragsteller nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>Es gibt allerdings M\u00f6glichkeiten, diese Pflicht zur Sicherheitsleistung zu umgehen. Artikel 48 Absatz 2 des Gesetzes sieht vor, dass \u201e<em>das Gericht den Kl\u00e4ger, Streithelfer oder Vollstreckungsantragsteller auf Grundlage der Gegenseitigkeit von der Sicherheitsleistung befreit<\/em>\u201c. Gegenseitigkeit bedeutet hierbei, dass internationale Abkommen zwischen der T\u00fcrkei und anderen Staaten bestehen, nach denen solche Sicherheitsleistungen von Parteien aus den Vertragsstaaten nicht verlangt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>IV. FAZIT<\/strong><\/h2>\n<p>Wie oben dargestellt, k\u00f6nnen Verfahren zur Forderungsbeitreibung in der T\u00fcrkei sehr komplex sein, insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gl\u00e4ubiger. Um ein z\u00fcgiges Beitreibungsverfahren sicherzustellen und unn\u00f6tige Rechtskosten zu vermeiden, empfehlen wir ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern nachdr\u00fccklich, rechtliche Unterst\u00fctzung durch in diesem Bereich erfahrene Rechtsberater einzuholen. F\u00fcr weitere Informationen und Unterst\u00fctzung zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte <a href=\"https:\/\/asylegal.com\/contact\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier.<\/a><\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Forderungsbeitreibung in der T\u00fcrkei ist f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gl\u00e4ubiger h\u00e4ufig komplex. 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