{"id":10480,"date":"2020-04-22T09:59:00","date_gmt":"2020-04-22T09:59:00","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/covid-19-rechtsleitfaden-unternehmen-tuerkei\/"},"modified":"2020-04-22T09:59:00","modified_gmt":"2020-04-22T09:59:00","slug":"covid-19-rechtsleitfaden-unternehmen-tuerkei","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/covid-19-rechtsleitfaden-unternehmen-tuerkei\/","title":{"rendered":"COVID-19-Rechtsleitfaden f\u00fcr Unternehmen in der T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\">RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN VON COVID-19 AUF MIETZAHLUNGEN UND BESCH\u00c4FTIGUNG<\/h2>\n<div class=\"wp-block-cover is-light has-parallax\" style=\"background-image:url(https:\/\/asylegal.com\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/covid-19-legal-guideline-for-companies-in-turkey.jpeg)\"><span aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-cover__background has-background-dim-40 has-background-dim\"><\/span><\/p>\n<div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-flow wp-block-cover-is-layout-flow\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>I. \u00dcBERBLICK<\/strong><\/h2>\n<p>Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) und die dadurch verursachte Krankheit Covid-19 haben weltweit beispiellose Auswirkungen auf gesch\u00e4ftliche und kommerzielle T\u00e4tigkeiten. Die Pandemie hat auch die T\u00fcrkei erreicht und die Industrie sowie nahezu alle kommerziellen Aktivit\u00e4ten, mit Ausnahme weniger ausgew\u00e4hlter Unternehmen, faktisch lahmgelegt. Um Unternehmen und Arbeitnehmern die Orientierung in der komplexen Struktur neuer Gesetze und Mechanismen zu erleichtern, die in diesem Zeitraum eingef\u00fchrt wurden, haben wir diesen Covid-19-Rechtsleitfaden f\u00fcr Unternehmen erstellt, der die wichtigsten Fragen und rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Mietzahlungen und Besch\u00e4ftigung kurz darstellt.<\/p>\n<p>Als Anfang M\u00e4rz 2020 deutlich wurde, dass die Pandemie die T\u00fcrkei erreicht hatte und ohne strenge Ma\u00dfnahmen nicht einzud\u00e4mmen war, f\u00fchrte die Regierung ein Verfahren eines teilweisen Lockdowns ein. Dementsprechend erlie\u00df das Innenministerium am 15. M\u00e4rz eine allgemeine Anordnung an alle Gouverneurs\u00e4mter in der T\u00fcrkei, mit der s\u00e4mtliche \u00f6ffentlichen Ruhe- und Unterhaltungseinrichtungen (Bars, Restaurants, Caf\u00e9s, Hotels usw.) bis auf Weiteres geschlossen wurden. Diese Anordnung ist weiterhin in Kraft, und alle \u00f6ffentlichen Ruhe- und Unterhaltungseinrichtungen (mit Ausnahme von Hotels) bleiben bis zu einer weiteren Mitteilung des Ministeriums geschlossen. Da die Regierung erkannte, dass diese Anordnung zusammen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 schwerwiegende negative Folgen f\u00fcr Unternehmenseinnahmen haben w\u00fcrde, erlie\u00df sie zudem bestimmte Gesetzes\u00e4nderungen zum Schutz von Unternehmen. Die zwei zentralen Themen, die diese \u00c4nderungen adressieren sollen, sind Mietzahlungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume und Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>II. MIETZAHLUNGEN F\u00dcR GESCH\u00c4FTSR\u00c4UME<\/strong><\/h2>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a. Kurzer \u00dcberblick \u00fcber die Gesetzes\u00e4nderungen<\/h3>\n<p>Nach der Schlie\u00dfung bestimmter Unternehmen durch die oben genannte Anordnung betraf eine der ersten eingef\u00fchrten Gesetzes\u00e4nderungen die Verpflichtungen zur Zahlung von Gesch\u00e4ftsmieten, die insbesondere f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen einen erheblichen Anteil der Unternehmensausgaben ausmachen.<\/p>\n<p>Nach dem vorl\u00e4ufigen Artikel 2 des Gesetzes Nr. 7226 kann die Nichtzahlung von Mieten f\u00fcr Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume zwischen dem 1. M\u00e4rz 2020 und dem 30. Juni 2020 von den Eigent\u00fcmern nicht als wirksamer Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung von Mietvertr\u00e4gen und\/oder die R\u00e4umung der Immobilie herangezogen werden. Wenn ein Unternehmen daher die Mieten f\u00fcr M\u00e4rz, April, Mai und\/oder Juni nicht zahlt, k\u00f6nnen diese Nichtzahlungen dem Unternehmen vom Eigent\u00fcmer nicht entgegengehalten und nicht als wirksamer Grund f\u00fcr Vertragsk\u00fcndigung und\/oder R\u00e4umung verwendet werden.<\/p>\n<p>Der vorl\u00e4ufige Artikel 2 enth\u00e4lt jedoch lediglich Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf K\u00fcndigung und R\u00e4umung und keine Bestimmungen zur F\u00e4lligkeit der Mietschulden. Einfacher ausgedr\u00fcckt: Dieser Artikel erlaubt tats\u00e4chlich keine vor\u00fcbergehende Aussetzung der Pflicht zur Zahlung dieser Mieten, sondern bietet den Unternehmen eine Schutzschicht, indem er die Rechte der Eigent\u00fcmer auf Vertragsk\u00fcndigung und\/oder R\u00e4umung begrenzt. Technisch gesehen laufen diese Mieten also weiter auf, auch wenn ein Unternehmen\/Betrieb sie nicht zahlt und auch wenn der Eigent\u00fcmer den Vertrag wegen dieser Nichtzahlungen nicht k\u00fcndigen oder das Unternehmen\/den Betrieb nicht r\u00e4umen lassen kann. Das bedeutet, dass w\u00e4hrend dieses Zeitraums der Nichtzahlung auch Zinsen anfallen.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b. Rechtliche Folgen f\u00fcr die Zukunft<\/h3>\n<p>An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Situation Neuland ist und es sich um neue Bestimmungen handelt, die vor den Gerichten noch nicht erprobt wurden; Rechtsprechung zu den neuen Gesetzes\u00e4nderungen liegt nicht vor. Daher bestehen unterschiedliche Auffassungen dar\u00fcber, wie dieser neue Rahmen auf verschiedene Unternehmen angewendet wird, insbesondere hinsichtlich der vor\u00fcbergehenden Aussetzung von Mietzahlungspflichten und der Anpassung der Mieth\u00f6he aufgrund au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde. Da der neue Rahmen lediglich einen grundlegenden Schutz vor K\u00fcndigung und R\u00e4umung bietet, m\u00fcssen die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts gepr\u00fcft werden, um festzustellen, ob eine dieser M\u00f6glichkeiten auf einen konkreten Fall anwendbar ist.<\/p>\n<p>Nach dem derzeitigen Stand besteht allgemeiner Konsens, dass Unternehmen, die von der oben genannten Anordnung betroffen und geschlossen wurden (\u00f6ffentliche Ruhe- und Unterhaltungseinrichtungen) oder sich in einem Einkaufszentrum befinden (die ebenfalls teilweise geschlossen sind), keine Miete zahlen m\u00fcssen und ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Mietzahlungen als ausgesetzt gelten, bis ihnen die Wiederaufnahme des Betriebs gestattet wird (das bedeutet, dass sie w\u00e4hrend dieser Zeit \u00fcberhaupt keine Miete zahlen m\u00fcssen und Eigent\u00fcmer f\u00fcr diesen Zeitraum auch k\u00fcnftig keine Mietzahlungen verlangen k\u00f6nnen). F\u00fcr Unternehmen, die von dieser Anordnung nicht betroffen sind, bestehen zwei unterschiedliche Szenarien: Zum einen Unternehmen, die infolge der Pandemie unbeabsichtigt wirtschaftlich betroffen sind und einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen verloren haben, und zum anderen Unternehmen, die aufgrund ihres Gesch\u00e4ftsmodells und\/oder ihrer Produkte keine negativen Auswirkungen erfahren haben. Es ist klar, dass Unternehmen der letztgenannten Gruppe (ohne negative Auswirkungen) ihre Mietzahlungspflichten nicht aussetzen und\/oder keine Anpassung der Miete verlangen k\u00f6nnen, da ihnen hierf\u00fcr ein wirksamer Grund fehlt. F\u00fcr Unternehmen der erstgenannten Gruppe, die negativ betroffen sind und aufgrund der Pandemie wirtschaftliche R\u00fcckschl\u00e4ge erlitten haben, kann es hingegen m\u00f6glich sein, eine vor\u00fcbergehende Aussetzung der Mietzahlungspflichten geltend zu machen oder aufgrund der nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie eine Neubewertung der Miete zu verlangen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>III. GEHALTSZAHLUNGEN AN ARBEITNEHMER<\/strong><\/h2>\n<p>Das zweite zentrale Thema f\u00fcr Unternehmen betrifft die Stellung der Arbeitnehmer sowie ihre Gehaltszahlungen und sonstigen Leistungen. Dies ist insbesondere f\u00fcr mittelgro\u00dfe und\/oder gro\u00dfe Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Arbeitnehmern auf der Gehaltsliste problematisch, da die Ausgaben ohne nennenswerte Einnahmen schnell stark ansteigen k\u00f6nnen. Zur Abhilfe wurden zahlreiche Gesetzes\u00e4nderungen eingef\u00fchrt, die mehrere unterschiedliche Entlastungsmechanismen sowohl f\u00fcr Arbeitnehmer als auch f\u00fcr Unternehmen vorsehen.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a. ISKUR-Gehaltsunterst\u00fctzung (Kurzarbeitsgeld)<\/h3>\n<p>Als eine der zuerst angek\u00fcndigten Ma\u00dfnahmen bietet ISKUR eine gewisse Entlastung hinsichtlich der Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer von Unternehmen. Damit Arbeitnehmer von dieser Gehaltsunterst\u00fctzung profitieren k\u00f6nnen, muss der Arbeitgeber einen Antrag stellen, den ISKUR pr\u00fcft. Sind die Kriterien erf\u00fcllt, gew\u00e4hrt ISKUR den Arbeitnehmern f\u00fcr h\u00f6chstens 90 Tage eine vor\u00fcbergehende Gehaltsunterst\u00fctzung. Wichtig ist hierbei, dass diese Unterst\u00fctzungszahlungen direkt an die Arbeitnehmer und nicht an das Unternehmen gezahlt werden. F\u00fcr solche Antr\u00e4ge bestehen gesonderte Anspruchsvoraussetzungen sowohl f\u00fcr den Arbeitgeber als auch f\u00fcr den Arbeitnehmer. Dementsprechend muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das Unternehmen und der Arbeitsplatz aufgrund nachteiliger wirtschaftlicher Auswirkungen vollst\u00e4ndig oder teilweise vor\u00fcbergehend stillgelegt sind, w\u00e4hrend die Arbeitnehmer bei dem betreffenden Arbeitgeber mindestens in den letzten 60 Tagen besch\u00e4ftigt gewesen sein m\u00fcssen und innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 450 Tage (15 Monate) besch\u00e4ftigt gewesen sein m\u00fcssen, wobei Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeitr\u00e4ge vollst\u00e4ndig gezahlt worden sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die ISKUR-Zahlungen sind auf 60 % des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer begrenzt und zudem auf 150 % des Bruttomindestlohns gedeckelt. Die Obergrenze betr\u00e4gt somit 60 % des Gehalts und 150 % des Bruttomindestlohns, was bedeutet, dass die tats\u00e4chliche Obergrenze dieser Zahlungen 4.415,50 TRY pro Monat betr\u00e4gt (bestimmte Steuerzahlungen wie Stempelsteuer werden von diesem Betrag ebenfalls abgezogen).<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b. Verpflichtender unbezahlter Urlaub<\/h3>\n<p>Dies ist eine weitere Option, die Arbeitgebern durch die j\u00fcngsten Gesetzes\u00e4nderungen im Gesetz Nr. 7244 einger\u00e4umt wurde (ver\u00f6ffentlicht im Gesetzblatt am 17. April 2020).<\/p>\n<p>Normalerweise muss ein Unternehmen die spezifische und ausdr\u00fcckliche Zustimmung seiner Arbeitnehmer einholen, um sie in unbezahlten Urlaub zu schicken. Das neue Gesetz sieht jedoch mit dem durch Artikel 9 des Gesetzes Nr. 7244 in das Arbeitsgesetz eingef\u00fcgten vorl\u00e4ufigen Artikel 10 eine neue Bestimmung vor, die es Arbeitgebern erlaubt, ihre Arbeitnehmer f\u00fcr eine Dauer von drei Monaten ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung in unbezahlten Urlaub zu schicken. Die Bestimmung sieht au\u00dferdem vor, dass die betreffenden Arbeitnehmer nicht berechtigt sind, ihre Arbeitsvertr\u00e4ge einseitig aus wichtigem Grund zu k\u00fcndigen, weil sie in unbezahlten Urlaub geschickt wurden. Dementsprechend haben nun alle Unternehmen und\/oder Arbeitgeber das Recht, einzelne Arbeitnehmer (oder alle Arbeitnehmer) f\u00fcr eine Dauer von drei Monaten vor\u00fcbergehend in unbezahlten Urlaub zu schicken und w\u00e4hrend dieses Urlaubs s\u00e4mtliche Gehaltszahlungen an diese Arbeitnehmer einzustellen, ohne hierf\u00fcr deren Zustimmung einzuholen.<\/p>\n<p>Um Arbeitnehmer w\u00e4hrend dieses verpflichtenden unbezahlten Urlaubs zu sch\u00fctzen, f\u00fchrte das neue Gesetz zudem eine Bestimmung ein, die solchen Arbeitnehmern zus\u00e4tzliche Gehaltsleistungen gew\u00e4hrt. Nach dem durch das neue Gesetz Nr. 7244 in das Gesetz Nr. 4447 \u00fcber die Arbeitslosenversicherung eingef\u00fcgten vorl\u00e4ufigen Artikel 24 haben Arbeitnehmer, die in unbezahlten Urlaub geschickt werden, Anspruch auf eine Unterst\u00fctzungszahlung in H\u00f6he von 39,24 TRY pro Tag (oder 1.177 TRY pro Monat), von der ebenfalls Stempelsteuer abgezogen wird.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">c. Vor\u00fcbergehende Aussetzung von K\u00fcndigungen von Arbeitsvertr\u00e4gen<\/h3>\n<p>Eine weitere Ma\u00dfnahme zum Schutz der Arbeitnehmerrechte ist die vor\u00fcbergehende Aussetzung von K\u00fcndigungen von Arbeitsvertr\u00e4gen. Nach dem durch Artikel 9 des neuen Gesetzes Nr. 7244 in das Arbeitsgesetz eingef\u00fcgten vorl\u00e4ufigen Artikel 10 d\u00fcrfen Arbeitgeber Arbeitsvertr\u00e4ge f\u00fcr einen Zeitraum von drei Monaten nicht k\u00fcndigen, es sei denn, die K\u00fcndigung beruht auf einem der in Artikel 25\/1\/II des Arbeitsgesetzes genannten Gr\u00fcnde (wichtige Gr\u00fcnde wegen Versto\u00dfes des betreffenden Arbeitnehmers gegen die Grunds\u00e4tze von Treu und Glauben und der guten Sitten). Daher ist es einem Unternehmen bis zum 17. Juli 2020 nicht mehr m\u00f6glich, Arbeitsvertr\u00e4ge seiner Arbeitnehmer zu k\u00fcndigen (mit Ausnahme der in Artikel 25\/1\/II des Arbeitsgesetzes genannten Bestimmungen).<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>IV. FAZIT<\/strong><\/h2>\n<p>Wie oben dargestellt, wurden in der T\u00fcrkei mehrere Ma\u00dfnahmen und Gesetzes\u00e4nderungen umgesetzt, die darauf abzielen, sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer zu sch\u00fctzen. Dies ist selbstverst\u00e4ndlich ein zweischneidiges Schwert, da der gleichzeitige Schutz der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schwierig sein kann und ein sensibles Gleichgewicht erfordert. Ungeachtet dieser Fragen werden solche Ma\u00dfnahmen sowie die Optionen f\u00fcr Gehaltszahlungen und Unterst\u00fctzungsleistungen hoffentlich beiden Seiten im Wirtschaftsleben w\u00e4hrend der Pandemiesituation eine gewisse Entlastung verschaffen und einige der rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Mietzahlungen und Besch\u00e4ftigung abmildern.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Leitfaden erl\u00e4utert die rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Mietzahlungen und Besch\u00e4ftigung in der T\u00fcrkei, einschlie\u00dflich vor\u00fcbergehender Mietschutzregelungen, Kurzarbeitsunterst\u00fctzung, unbezahltem Urlaub und K\u00fcndigungsbeschr\u00e4nkungen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5303,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10480","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10480","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10480\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5303"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10480"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10480"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10480"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}