{"id":10468,"date":"2020-07-02T11:48:00","date_gmt":"2020-07-02T11:48:00","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/kommerzielle-elektronische-nachrichten\/"},"modified":"2020-07-02T11:48:00","modified_gmt":"2020-07-02T11:48:00","slug":"kommerzielle-elektronische-nachrichten","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/kommerzielle-elektronische-nachrichten\/","title":{"rendered":"Kommerzielle elektronische Nachrichten"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\">Kommerzielle elektronische Nachrichten und Registrierung im Nachrichtenverwaltungssystem<\/h2>\n<div class=\"wp-block-cover is-light has-parallax\" style=\"background-image:url(https:\/\/asylegal.com\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/commercial-electronic-messages.jpeg)\"><span aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-cover__background has-background-dim\"><\/span><\/p>\n<div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-flow wp-block-cover-is-layout-flow\">\n<p class=\"has-white-color has-text-color\">Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 6563 \u00fcber die Regulierung des elektronischen Handels (Gesetz) unterliegt der Versand von <strong><em><u>kommerziellen elektronischen Nachrichten<\/u><\/em><\/strong>, die von vielen Unternehmen zu Werbe- und Marketingzwecken an Nutzer und Kunden versandt werden, bestimmten Bedingungen und Anforderungen. Nach den j\u00fcngsten \u00c4nderungen der Verordnung \u00fcber kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten (Verordnung) sind nat\u00fcrliche Personen und Institutionen (Dienstanbieter), die kommerzielle elektronische Nachrichten an ihre Nutzer und Kunden versenden m\u00f6chten, verpflichtet, sich im <strong><em><u>Nachrichtenverwaltungssystem<\/u><\/em><\/strong> (<a href=\"https:\/\/iys.org.tr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">IYS<\/a>) zu registrieren. F\u00fcr Dienstanbieter ist es von gro\u00dfer Bedeutung, diesen Pflichten mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt nachzukommen, um keine erheblichen verwaltungsrechtlichen Sanktionen zu riskieren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>Begriff der kommerziellen elektronischen Nachricht und Einholung der Einwilligung<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p><strong> <\/strong>Die kommerzielle elektronische Nachricht ist in Artikel 2 des Gesetzes und Artikel 4 der Verordnung definiert. Nach beiden Vorschriften ist eine kommerzielle elektronische Nachricht definiert als \u201e<em>eine Nachricht mit Daten-, Audio- und Videoinhalten, die zu kommerziellen Zwecken versandt und in elektronischer Umgebung \u00fcber Mittel wie Telefon, Callcenter, Fax, automatische W\u00e4hlger\u00e4te, intelligente Sprachaufzeichnungssysteme, E-Mail oder Kurznachrichtendienst \u00fcbermittelt wird<\/em>\u201c.<\/p>\n<p>Obwohl hier eine allgemeine Definition vorgenommen wird, k\u00f6nnen Institutionen und Organisationen, die Nachrichten an ihre Kunden senden m\u00f6chten, nicht immer sicher beurteilen, welche Nachrichten als kommerziell gelten. Da kommerzielle elektronische Nachrichten gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes nur bei vorheriger Einwilligung der Empf\u00e4nger versandt werden d\u00fcrfen, ist die Bestimmung, welche Nachrichten als kommerzielle elektronische Nachrichten einzustufen sind, von erheblicher Bedeutung.<\/p>\n<p>Um diese Unklarheit zu beseitigen, wurde durch die \u00c4nderung von Artikel 5 der Verordnung ausdr\u00fccklich festgelegt, welche Nachrichten als kommerzielle elektronische Nachrichten anzusehen sind. Nach diesem Artikel 5 gilt jede Nachricht, die <em>an elektronische Kommunikationsadressen der Empf\u00e4nger gesendet wird, um Waren und Dienstleistungen zu bewerben und zu vermarkten, ein Unternehmen zu vermarkten oder dessen Bekanntheit mit Inhalten wie Gl\u00fcckw\u00fcnschen und W\u00fcnschen zu erh\u00f6hen, als <strong><u>kommerzielle elektronische Nachricht<\/u><\/strong><\/em> und darf daher ohne vorherige Einwilligung des Empf\u00e4ngers nicht versandt werden.<\/p>\n<p>Wie oben dargestellt, ist gem\u00e4\u00df Artikel 6 des Gesetzes die vorherige Zustimmung der jeweiligen Empf\u00e4nger erforderlich, damit kommerzielle elektronische Nachrichten an diese Empf\u00e4nger weitergeleitet werden d\u00fcrfen. Diese Einwilligung kann schriftlich oder \u00fcber jedes elektronische Kommunikationsmittel eingeholt werden.<\/p>\n<p>Ein weiterer hier zu beachtender Punkt ist, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes und des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (KVKK) hinsichtlich der einzuholenden Zustimmung in Konflikt geraten k\u00f6nnen. Dieser Widerspruch ist durch die j\u00fcngsten Entscheidungen der Datenschutzbeh\u00f6rde noch deutlicher geworden. Daher ist es bei der Einholung einer Kommunikationsgenehmigung f\u00fcr kommerzielle elektronische Nachrichten wichtig, die im KVKK vorgesehenen Regelungen zur ausdr\u00fccklichen Einwilligung zu ber\u00fccksichtigen und die Zustimmung\/Einwilligung so einzuholen, dass sie den Anforderungen beider Gesetze entspricht.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>Nachrichtenverwaltungssystem und Registrierungspflicht<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p>Obwohl die Vorschriften des Gesetzes und der Verordnung sowie die Verfahren und Grunds\u00e4tze f\u00fcr den Versand kommerzieller elektronischer Nachrichten klar geregelt sind, zeigt sich in der Praxis, dass Probleme auftreten: Empf\u00e4nger k\u00f6nnen nicht nachverfolgen, welchen Personen und Institutionen sie unter welchen Bedingungen eine Zustimmung erteilt haben, und Absender senden weiterhin Nachrichten an Empf\u00e4nger, f\u00fcr die keine Erlaubnis besteht.<\/p>\n<p><strong><em><u>Das t\u00fcrkische Nachrichtenverwaltungssystem f\u00fcr kommerzielle Nachrichten<\/u><\/em><\/strong> (IYS) wurde durch die \u00c4nderung der Verordnung eingef\u00fchrt, um diese Probleme zu beseitigen, s\u00e4mtliche von Empf\u00e4ngern erhaltenen Zustimmungen in ein nationales integriertes System einzutragen, die Zustimmungen \u00fcber dieses System zu kontrollieren und den Nachrichtenversand entsprechend vorzunehmen.<\/p>\n<p>Das IYS l\u00e4sst sich als nationales Zustimmungssystem zusammenfassen. Mit diesem System soll erreicht werden, dass Dienstanbieter, die kommerzielle elektronische Nachrichten versenden m\u00f6chten, Zustimmungen der Empf\u00e4nger \u00fcber das IYS erhalten k\u00f6nnen, Empf\u00e4nger ihr Recht auf Widerruf und Ablehnung hinsichtlich fr\u00fcher erteilter Zustimmungen aus\u00fcben k\u00f6nnen und Beschwerden \u00fcber Sendungen, die gegen die Gesetzgebung versto\u00dfen, ebenfalls \u00fcber dieses System einreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wurde, damit das System national und integriert funktioniert und alle Empf\u00e4nger ihre Zustimmungen \u00fcber das System \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, mit der \u00c4nderung von Artikel 5 der Verordnung f\u00fcr Dienstanbieter, die kommerzielle elektronische Nachrichten versenden m\u00f6chten, eine Registrierungspflicht beim IYS eingef\u00fchrt. Dementsprechend sind Dienstanbieter verpflichtet, sich beim IYS zu registrieren und die von den Empf\u00e4ngern erhaltenen Zustimmungen in dieses System hochzuladen. Nach Artikel 5\/3 der Verordnung ist es verboten, kommerzielle elektronische Nachrichten an Empf\u00e4nger zu versenden, f\u00fcr die keine Zustimmung im Nachrichtenverwaltungssystem vorliegt.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>Zur Registrierung im Nachrichtenverwaltungssystem verpflichtete Personen und Institutionen<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p><strong> <\/strong>Der Begriff \u201eDienstanbieter\u201c in der Verordnung f\u00fchrt zu dem Missverst\u00e4ndnis, dass bestimmte nat\u00fcrliche und juristische Personen nicht verpflichtet seien, sich in diesem IYS-System zu registrieren. Denn die Verordnung definiert Dienstanbieter als \u201e<em>nat\u00fcrliche oder juristische Personen, die T\u00e4tigkeiten des elektronischen Handels aus\u00fcben<\/em>\u201c. Ausgehend von dieser Definition k\u00f6nnte man zwar schlie\u00dfen, dass nur nat\u00fcrliche und juristische Personen, die T\u00e4tigkeiten des elektronischen Handels aus\u00fcben, registrierungspflichtig sind; Artikel 5\/2 der Verordnung verpflichtet jedoch wiederum alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die kommerzielle elektronische Nachrichten versenden m\u00f6chten, zur Registrierung im IYS.<\/p>\n<p>Daher sind alle nat\u00fcrlichen Personen, die in irgendeiner Weise gewerblich t\u00e4tig sind und\/oder kommerzielle elektronische Nachrichten an elektronische Kommunikationsadressen der Empf\u00e4nger senden m\u00f6chten, um ihre eigene Marke und\/oder ihr Unternehmen zu bewerben und\/oder ihre Dienstleistungen\/Produkte zu bewerben oder ihre Bekanntheit mit Inhalten wie Gl\u00fcckw\u00fcnschen und W\u00fcnschen zu erh\u00f6hen, sowie juristische Personen verpflichtet, sich in diesem Nachrichtenverwaltungssystem zu registrieren und s\u00e4mtliche zuvor von den Empf\u00e4ngern erhaltenen Zustimmungen in das IYS hochzuladen.<\/p>\n<p>Alle Personen und Institutionen, die kommerzielle elektronische Nachrichten an Empf\u00e4nger versenden, ohne diesen Pflichten nachzukommen, ohne sich beim IYS zu registrieren und\/oder ohne dass im System eine Zustimmung vorliegt, k\u00f6nnen sowohl nach dem Gesetz \u00fcber die Regulierung des elektronischen Handels als auch nach dem KVKK verwaltungsrechtlichen Sanktionen ausgesetzt sein.<\/p>\n<p>Die Frist f\u00fcr Dienstanbieter, die zur Registrierung beim IYS verpflichtet sind, wurde zun\u00e4chst auf den 31.05.2020 festgelegt. Aufgrund der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das t\u00e4gliche Leben und der in diesem Zeitraum eingetretenen St\u00f6rungen in Gesch\u00e4ftsprozessen wurde diese Frist jedoch auf den 31.08.2020 verschoben. Dienstanbieter <strong><u>m\u00fcssen daher ihre Registrierung im Nachrichtenverwaltungssystem abschlie\u00dfen und bestehende Empf\u00e4ngerzustimmungen sp\u00e4testens bis zum 31.08.2020 in das System hochladen<\/u><\/strong>.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>G\u00fcltigkeit der vor der Registrierung erhaltenen Zustimmungen<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p><strong> <\/strong>Wie oben erw\u00e4hnt, m\u00fcssen auch die Kommunikationszustimmungen, die von Empf\u00e4ngern gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung vor der Registrierung im Nachrichtenverwaltungssystem eingeholt wurden, sp\u00e4testens bis zum 31.08.2020 in das IYS hochgeladen werden. Nach dem Hochladen dieser Zustimmungen in das System k\u00f6nnen die Empf\u00e4nger bis zum 1. Dezember 2020 alle von ihnen erteilten Zustimmungen \u00fcber das System \u00fcberpr\u00fcfen und die gew\u00fcnschten Zustimmungen widerrufen.<\/p>\n<p>Es wird davon ausgegangen, dass Zustimmungen, die bis zum 31.08.2020 in das System \u00fcbertragen wurden und von den Empf\u00e4ngern bis zum 1. Dezember 2020 nicht widerrufen werden, auch f\u00fcr das neue System g\u00fcltig sind. Daher werden die vor der Registrierung eingeholten Zustimmungen am 31.08. dem IYS vorgelegt.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Gesetz Nr. 6563 und den \u00c4nderungen zur kommerziellen Kommunikation m\u00fcssen Dienstanbieter f\u00fcr kommerzielle elektronische Nachrichten Einwilligungen einholen und sich im Nachrichtenverwaltungssystem IYS registrieren.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5302,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10468","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10468","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10468\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5302"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10468"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10468"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10468"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}