{"id":10454,"date":"2021-10-06T09:41:00","date_gmt":"2021-10-06T09:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/vorzeitige-entlassung-auslaendischer-akademiker\/"},"modified":"2021-10-06T09:41:00","modified_gmt":"2021-10-06T09:41:00","slug":"vorzeitige-entlassung-auslaendischer-akademiker","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/vorzeitige-entlassung-auslaendischer-akademiker\/","title":{"rendered":"Vorzeitige Entlassung ausl\u00e4ndischer Akademiker an t\u00fcrkischen Universit\u00e4ten"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-cover is-light has-parallax\" style=\"background-image:url(https:\/\/asylegal.com\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/foreign-academics.jpeg);min-height:500px;aspect-ratio:unset\"><span aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-cover__background has-background-dim\"><\/span><\/p>\n<div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-flow wp-block-cover-is-layout-flow\">\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>I. Rechtsstellung ausl\u00e4ndischer Akademiker in der T\u00fcrkei<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p class=\"has-white-color has-text-color\">Die Rechtsstellung des an Universit\u00e4ten besch\u00e4ftigten akademischen Personals (<em>und <\/em><strong><em>ausl\u00e4ndischer Akademiker<\/em><\/strong>) ist seit Langem Gegenstand von Debatten, vor allem aufgrund widerspr\u00fcchlicher Entscheidungen und Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle der h\u00f6heren Gerichte (<em>Kassationsgerichtshof und Staatsrat<\/em>). Die zentrale Frage dieser Debatte war (<em>und ist in gewissem Umfang weiterhin<\/em>), ob das Arbeitsgesetz oder das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz auf Streitigkeiten aus der Besch\u00e4ftigung akademischen Personals an t\u00fcrkischen Universit\u00e4ten anwendbar ist. Die Antwort auf diese Frage hat erhebliche Auswirkungen auf die Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse zwischen Universit\u00e4ten und akademischem Personal sowie auf die Anspr\u00fcche, die akademisches Personal im Fall einer unrechtm\u00e4\u00dfigen K\u00fcndigung vor Gericht geltend machen kann.<\/p>\n<p class=\"has-white-color has-text-color\">Leider ist die Antwort auf dieses Problem kompliziert, da die h\u00f6heren Gerichte in der Vergangenheit in einzelnen F\u00e4llen widerspr\u00fcchliche Urteile erlassen haben. Kurz zusammengefasst wurde bis 2012 angenommen, dass die Besch\u00e4ftigung akademischen Personals an Universit\u00e4ten, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um staatliche Universit\u00e4ten oder Stiftungsuniversit\u00e4ten handelt (Universit\u00e4ten, die nicht im Eigentum des Staates stehen und nicht vom Staat verwaltet werden, werden als Stiftungen gegr\u00fcndet), dem Arbeitsgesetz unterliegt und dass Arbeitsgerichte f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus dem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis zust\u00e4ndig sind (<em>nach der damals einschl\u00e4gigen Rechtsprechung der h\u00f6heren Gerichte<\/em>).<\/p>\n<p class=\"has-white-color has-text-color\">Dieser Ansatz \u00e4nderte sich jedoch nach einem Ende 2012 erlassenen Urteil des Gerichts f\u00fcr Kompetenzkonflikte, in dem das Gericht seine Auffassung vollst\u00e4ndig \u00e4nderte und entschied, dass zwar das Arbeitsgesetz weiterhin auf Arbeitsvertr\u00e4ge und Besch\u00e4ftigungsanspr\u00fcche des akademischen Personals anwendbar ist, die f\u00fcr Streitigkeiten aus diesen Vertr\u00e4gen zust\u00e4ndigen Gerichte jedoch die Verwaltungsgerichte sind. Diese Entscheidung aus dem Jahr 2012 gilt weiterhin, da das Gericht seine Auffassung bis heute nicht erneut ge\u00e4ndert hat. Derzeit gelten daher zwar die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes f\u00fcr akademisches Personal, einschlie\u00dflich ausl\u00e4ndischen akademischen Personals, und dessen Besch\u00e4ftigung sowohl an staatlichen Universit\u00e4ten als auch an Stiftungsuniversit\u00e4ten; Streitigkeiten aus diesen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen m\u00fcssen jedoch vor den Verwaltungsgerichten statt vor den Arbeitsgerichten beigelegt werden (<em>sofern sie nicht einvernehmlich beigelegt werden k\u00f6nnen<\/em>).<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>II. Unrechtm\u00e4\u00dfige K\u00fcndigung ausl\u00e4ndischer Akademiker und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p>Die oben kurz zusammengefassten Fragen und die einschl\u00e4gige Rechtsprechung der h\u00f6heren Gerichte sind insbesondere in F\u00e4llen einer unrechtm\u00e4\u00dfigen vorzeitigen Beendigung der Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Akademiker wichtig, da sie die Rechte, die ausl\u00e4ndische Akademiker gerichtlich geltend machen k\u00f6nnen, unmittelbar beeinflussen.<\/p>\n<p>Typischerweise haben unrechtm\u00e4\u00dfig entlassene Arbeitnehmer in einem normalen Arbeitsverh\u00e4ltnis (das dem Arbeitsgesetz unterliegt) je nach Dauer ihrer T\u00e4tigkeit im betreffenden Unternehmen sowie Gr\u00f6\u00dfe und Gesamtzahl der Besch\u00e4ftigten des Unternehmens mehrere M\u00f6glichkeiten (<em>eine kurze Zusammenfassung der Kriterien zur Bestimmung der Arbeitnehmerrechte kann in einem unserer fr\u00fcheren Artikel <a href=\"https:\/\/www.mondaq.com\/turkey\/employee-rights-labour-relations\/826182\/termination-of-employment-contracts-by-employers-as-per-turkish-labor-law\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">eingesehen<\/a> werden <\/em><a href=\"https:\/\/asylegal.com\/termination-of-employment-contracts-by-employers-as-per-turkish-labor-law\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>hier<\/em><\/strong><\/a>). Zu diesen M\u00f6glichkeiten geh\u00f6ren die Erhebung einer Schadensersatzklage (Abfindung, Verg\u00fctung nicht genutzter bezahlter Urlaubstage, K\u00fcndigungsentsch\u00e4digung, immaterieller Schadensersatz usw.) oder die Erhebung einer Wiedereinstellungsklage, mit der der Arbeitnehmer seine Wiedereinstellung in dieselbe Arbeit und\/oder Position verlangt, die er zuvor im Unternehmen innehatte. Die Rechte, die ein ausl\u00e4ndischer Akademiker im Fall einer unrechtm\u00e4\u00dfigen K\u00fcndigung geltend machen kann, unterscheiden sich jedoch leicht.<\/p>\n<h3 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>a. Wiedereinstellungsanspr\u00fcche<\/em><\/strong><strong><\/strong><\/h3>\n<p>Das Erste, was im Hinblick auf die Wiedereinstellung zu beachten ist, besteht darin, dass ein Wiedereinstellungsanspruch nur vor einem Arbeitsgericht geltend gemacht werden kann, da es vor Verwaltungsgerichten kein Verfahren zur Wiedereinstellung eines Bediensteten gibt. Da Streitigkeiten aus Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen zwischen Universit\u00e4ten und ausl\u00e4ndischen Akademikern vor Verwaltungsgerichten zu verhandeln sind, ist es f\u00fcr ausl\u00e4ndische Akademiker im Fall einer unrechtm\u00e4\u00dfigen Beendigung nicht m\u00f6glich, einen Wiedereinstellungsanspruch zu erheben.<\/p>\n<p>Gleichwohl ist zu beachten, dass Universit\u00e4ten (<em>sowohl staatliche als auch Stiftungsuniversit\u00e4ten<\/em>) zwar hinsichtlich der Arbeitsvertr\u00e4ge und Besch\u00e4ftigungsanspr\u00fcche ausl\u00e4ndischer Akademiker dem Arbeitsgesetz unterliegen, jedoch als Verwaltungsorgane gelten und ihre Handlungen als Verwaltungsakte angesehen werden. Daher kann gegen alle Verwaltungsakte oder Entscheidungen einer Universit\u00e4t stets eine Klage auf Aufhebung eines Verwaltungsakts erhoben werden. Da eine Universit\u00e4t zur Beendigung des Arbeitsvertrags eines ausl\u00e4ndischen Akademikers eine Verwaltungsentscheidung erlassen muss, ist es technisch m\u00f6glich, dass ein ausl\u00e4ndischer Akademiker eine Klage auf Aufhebung des betreffenden Verwaltungsakts erhebt, die bei Erfolg die K\u00fcndigungsentscheidung aufhebt und den Akademiker faktisch wieder in seine Arbeit einsetzt.<\/p>\n<p>Leider ist dies kein sehr praktischer Ansatz, da eine Aufhebungsklage auf jeden einzelnen Akt bezogen ist. Das bedeutet, dass f\u00fcr jeden gesonderten Verwaltungsakt der Universit\u00e4t eine separate Klage erhoben werden muss. Folglich kann die Universit\u00e4t jederzeit eine neue Verwaltungsentscheidung zur K\u00fcndigung erlassen, wenn die vorherige Entscheidung bzw. der vorherige Akt vom Gericht aufgehoben wird, und der ausl\u00e4ndische Akademiker m\u00fcsste jedes Mal f\u00fcr jeden neuen Akt gesonderte Klagen erheben.<\/p>\n<h3 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong><em>b. Schadensersatzanspr\u00fcche<\/em><\/strong><strong><\/strong><\/h3>\n<p>Hinsichtlich Schadensersatzanspr\u00fcchen \u00e4hneln die Rechte eines ausl\u00e4ndischen Akademikers weitgehend denen in einem normalen Arbeitsverh\u00e4ltnis, vor allem deshalb, weil die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes weiterhin auf den Arbeitsvertrag selbst sowie auf die Bestimmung der Besch\u00e4ftigungsanspr\u00fcche des akademischen Personals anwendbar sind. Daher kann ein ausl\u00e4ndischer Akademiker die \u00fcblichen Entsch\u00e4digungsbetr\u00e4ge geltend machen, einschlie\u00dflich Abfindung, Zahlung nicht genutzter bezahlter Urlaubstage, ausstehender Gehaltsbetr\u00e4ge und immateriellen Schadensersatzes usw.<\/p>\n<p>Ein bemerkenswerter Unterschied besteht jedoch darin, dass Arbeitsvertr\u00e4ge akademischen Personals im Gegensatz zu \u00fcblichen unbefristeten Arbeitsvertr\u00e4gen mit einer zeitlichen Befristung (befristet) abgeschlossen werden. Als allgemeine Regel bestimmt das Arbeitsgesetz, dass alle Arbeitsvertr\u00e4ge unbefristete Vertr\u00e4ge sind, mit wenigen Ausnahmen, die den Abschluss befristeter Vertr\u00e4ge erm\u00f6glichen (<em>in den meisten F\u00e4llen gilt daher: Selbst wenn der Vertrag selbst eine bestimmte Laufzeit vorsieht, wird die Klausel zur Befristung als unwirksam angesehen und der Vertrag als unbefristeter Vertrag behandelt, sofern er nicht unter eine der relativ wenigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen f\u00e4llt<\/em>). Die Besch\u00e4ftigung akademischen Personals ist aufgrund der Anforderungen des Hochschulrats (YOK) eine dieser Ausnahmen.<\/p>\n<p>Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird die Besch\u00e4ftigungsdauer von Beginn an festgelegt, sodass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten, und der Arbeitgeber sich verpflichtet, das der Arbeitsdauer entsprechende Gesamtgehalt zu zahlen. Dies ist besonders wichtig, da der Arbeitnehmer bei unrechtm\u00e4\u00dfiger Beendigung befristeter Arbeitsvertr\u00e4ge das volle Gehalt f\u00fcr die auf den Arbeitsvertrag verbleibende Zeit verlangen kann. Da Universit\u00e4ten mit ausl\u00e4ndischem akademischem Personal je nach Fachgebiet und YOK-Beschr\u00e4nkungen bzw. Anforderungen in der Regel zwei- oder dreij\u00e4hrige Arbeitsvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen, kann das ausl\u00e4ndische akademische Personal bei unrechtm\u00e4\u00dfiger vorzeitiger Beendigung Gr\u00fcnde haben, sein volles Gehalt bis zum Ende der Vertragslaufzeit geltend zu machen. Dies h\u00e4ngt jedoch zweifellos von den Besonderheiten des jeweiligen Falls sowie von den Bedingungen des mit der Universit\u00e4t geschlossenen Arbeitsvertrags ab.<\/p>\n<h2 class=\"has-vivid-cyan-blue-color has-text-color wp-block-heading\"><strong>III. Fazit<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n<p>Die Rechtsrahmen und gerichtlichen Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle, die das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis ausl\u00e4ndischer Akademiker regeln, sind etwas komplexer als diejenigen f\u00fcr gew\u00f6hnliche Arbeitsvertr\u00e4ge. Daher empfehlen wir jedem ausl\u00e4ndischen Akademiker, der mit einer ungerechtfertigten vorzeitigen Beendigung konfrontiert ist, dringend, professionelle Unterst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche gegen die jeweilige Universit\u00e4t angemessen beurteilen zu k\u00f6nnen. Zu beachten ist au\u00dferdem, dass Gerichtsverfahren, insbesondere Verwaltungsverfahren, etwa ein bis zwei Jahre bis zum Abschluss dauern k\u00f6nnen. Um Zeit und Gerichtskosten zu sparen, kann es zudem sinnvoll sein, zun\u00e4chst alternative Streitbeilegungsverfahren (wie Mediation) zu nutzen und erst dann mit Klagen fortzufahren, wenn der Streit nicht auf alternativem Wege beigelegt werden kann.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberblick \u00fcber die Rechtsstellung ausl\u00e4ndischer Akademiker in der T\u00fcrkei, zust\u00e4ndige Gerichte und m\u00f6gliche Anspr\u00fcche bei unrechtm\u00e4\u00dfiger vorzeitiger K\u00fcndigung.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5287,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10454","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10454","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10454\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5287"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10454"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10454"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10454"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}