{"id":10397,"date":"2022-10-03T19:26:59","date_gmt":"2022-10-03T19:26:59","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/haftung-vorstandsmitglieder-kapitalgesellschaften-tuerkei\/"},"modified":"2022-10-03T19:26:59","modified_gmt":"2022-10-03T19:26:59","slug":"haftung-vorstandsmitglieder-kapitalgesellschaften-tuerkei","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/haftung-vorstandsmitglieder-kapitalgesellschaften-tuerkei\/","title":{"rendered":"Haftung von Vorstandsmitgliedern in t\u00fcrkischen Kapitalgesellschaften"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>I. \u00dcberblick<\/strong><\/h2>\n<p>Die wichtigste Gesetzgebung, die Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftungen von Vorstandsmitgliedern von Kapitalgesellschaften in der T\u00fcrkei (JSCs und LLCs) regelt, ist das <a href=\"https:\/\/www.mevzuat.gov.tr\/mevzuatmetin\/1.5.6102.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">T\u00fcrkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (TCC)<\/a>. Grunds\u00e4tzlich verlangt das TCC von Vorstandsmitgliedern, als sorgf\u00e4ltige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu handeln und die Interessen der Gesellschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in gutem Glauben zu sch\u00fctzen. Das bedeutet, dass gegen\u00fcber Vorstandsmitgliedern bei Sch\u00e4den oder Verlusten keine allgemeine Haftung angenommen werden kann, wenn diese Mitglieder nachweisen k\u00f6nnen, dass sie in gutem Glauben als sorgf\u00e4ltige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gehandelt haben.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>II. Rechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern von Kapitalgesellschaften<\/strong><\/h2>\n<p>Das TCC f\u00fchrt eine Reihe unterschiedlicher Pflichten und Verpflichtungen f\u00fcr Vorstandsmitglieder auf, die jeweils eigene Haftungen nach sich ziehen, wenn sie verletzt werden. Die Pflichten und die entsprechenden Haftungen aus dem TCC sind nachstehend aufgef\u00fchrt:<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a) Allgemeine Regel zur Haftung von Vorstandsmitgliedern<\/h3>\n<p>Die allgemeine Regel, die s\u00e4mtliche Pflichten und Haftungen von Vorstandsmitgliedern von Kapitalgesellschaften betrifft, ist in Artikel 553 des TCC niedergelegt. Danach haften Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bzw. Personen mit \u00fcbertragenen Befugnissen in F\u00e4llen, in denen sie ihre Verpflichtungen aus dem Gesetz oder der Satzung der Gesellschaft (AoA) verletzen, f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Gesellschaft, den Gesellschaftern und\/oder den Gl\u00e4ubigern der Gesellschaft infolge einer solchen Verletzung entstehen.<\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b) Besondere Pflichten und Haftungen von Vorstandsmitgliedern<\/h3>\n<p>Nach Erhalt der Tourismuslizenz muss die Gesellschaft den Antrag auf eine medizinische Lizenz (Gesundheitstourismus-Zertifikat) beim Gesundheitsministerium weiterverfolgen. Diese Antr\u00e4ge sind bei der zust\u00e4ndigen Provinzdirektion f\u00fcr Gesundheit am Sitz der Gesellschaft einzureichen und unterliegen eigenen Anforderungen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem unterzeichnete Protokolle mit verschiedenen lizenzierten medizinischen Einrichtungen, eine Infrastruktur f\u00fcr ein Callcenter und die Besch\u00e4ftigung qualifizierten Personals.<\/p>\n<p>Neben dieser allgemeinen Regel gibt es im TCC und in anderen sekund\u00e4ren Vorschriften besondere Bestimmungen, welche die Pflichten und Haftungen von Vorstandsmitgliedern regeln. Dazu geh\u00f6ren Haftungen und Verpflichtungen wie:<\/p>\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Sorgfalts- und Treuepflicht<\/li>\n<li>Verbot, mit der Gesellschaft Gesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen und Darlehen von der Gesellschaft aufzunehmen<\/li>\n<li>Pflicht zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen F\u00fchrung der Gesellschaftsb\u00fccher<\/li>\n<li>Dokumente und Erkl\u00e4rungen, die dem Gesetz widersprechen<\/li>\n<li>Irref\u00fchrende Erkl\u00e4rungen zum Kapital<\/li>\n<li>Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten bei der Bestimmung des Werts von Sacheinlagen<\/li>\n<li>Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einziehung von Kapital aus der \u00d6ffentlichkeit<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wichtig ist, dass die vorstehende Auflistung keine abschlie\u00dfende Liste potenzieller Haftungen von Vorstandsmitgliedern darstellt. Au\u00dferdem ist zu beachten, dass jede Pflicht und Haftung ihren eigenen Katalog von Sanktionen und Folgen hat, sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art.<\/p>\n<p>Eine der Pflichten und Haftungen von Vorstandsmitgliedern von Kapitalgesellschaften besteht beispielsweise darin, gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Erkl\u00e4rungen zum Kapital der Gesellschaft abzugeben; bei Verletzung dieser Pflicht kommt ein besonderer Regelungskomplex zur Anwendung. Dementsprechend bestimmt Artikel 550 TCC, dass, wenn das Kapital der Gesellschaft als eingezahlt ausgewiesen wird, obwohl dies tats\u00e4chlich nicht der Fall ist, die Personen, die diesen Anschein geschaffen haben, gemeinsam mit den Organen der Gesellschaft f\u00fcr die nicht eingezahlten Betr\u00e4ge haften, sofern ihnen tats\u00e4chlich Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Dies umfasst auch die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. F\u00fcr diese Verletzung kann au\u00dferdem eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren anwendbar sein.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>III. <strong><strong>Rechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern mit \u00fcbertragenen Befugnissen<\/strong><\/strong><\/strong><\/h2>\n<p>Das TCC erlaubt Vorstandsmitgliedern, ihre Aufgaben und Vertretungsbefugnisse auf andere Vorstandsmitglieder und\/oder Dritte zu \u00fcbertragen. Zu beachten ist jedoch, dass stets mindestens ein Vorstandsmitglied die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft innehaben muss.<\/p>\n<p>Die Befugnis\u00fcbertragung ist ein wichtiges Instrument f\u00fcr Vorstandsmitglieder, da sie es denjenigen Vorstandsmitgliedern, die ihre Vertretungsbefugnisse \u00fcbertragen, erm\u00f6glichen kann, von Haftungen im Zusammenhang mit ihrer Stellung als Vorstandsmitglied befreit zu werden. Nach TCC 553\/2 k\u00f6nnen diejenigen, die Befugnisse \u00fcbertragen haben, im Fall der \u00dcbertragung nicht haftbar gemacht werden, sofern nicht eine Verletzung der Pflicht nachgewiesen werden kann, geeignete Personen f\u00fcr die \u00dcbertragung der Befugnisse auszuw\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Auch wenn eine Befugnis\u00fcbertragung m\u00f6glich ist, hat sie Grenzen. Nach dem Gesetz geh\u00f6ren zu den Befugnissen und Pflichten, die nicht auf Dritte \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen, unter anderem die folgenden (die Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend):<\/p>\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><em>Die oberste Leitung der Gesellschaft und die Befugnis, Anweisungen f\u00fcr die oberste Leitung zu erteilen; <\/em><\/li>\n<li><em>Die Festlegung der Managementorganisation der Gesellschaft; <\/em><\/li>\n<li><em>Die Einrichtung der Organisation f\u00fcr Buchhaltung, Finanzpr\u00fcfung und Finanzplanung;<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wird demnach eine Befugnis \u00fcbertragen und darf diese Befugnis nach Gesetz oder Satzung nicht \u00fcbertragen werden, gilt die \u00dcbertragung als rechtswidrig; das bzw. die Mitglieder des Board of Directors (BoD) bleiben haftbar, selbst wenn die fahrl\u00e4ssige Handlung von dem Dritten mit \u00fcbertragenen Befugnissen vorgenommen wurde.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>IV. <strong>Haftung von Vorstandsmitgliedern f\u00fcr \u00f6ffentliche Schulden <\/strong><\/strong><\/h2>\n<p>Haftungen von Vorstandsmitgliedern von Kapitalgesellschaften, die aus \u00f6ffentlichen Schulden der Gesellschaft entstehen, werden gesondert geregelt und unterliegen anderen Regeln und Bedingungen. Dementsprechend k\u00f6nnen Vorstandsmitglieder unabh\u00e4ngig von Verschulden oder Fahrl\u00e4ssigkeit pers\u00f6nlich, mit ihrem Privatverm\u00f6gen, f\u00fcr Steuerverbindlichkeiten einer Gesellschaft haftbar gemacht werden, wenn einer der folgenden F\u00e4lle eintritt:<\/p>\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><em>Einleitung von Vollstreckungsma\u00dfnahmen gegen die Gesellschaft wegen einer Steuerzahlungspflicht (Steuer, Verzugszinsen oder Steuerstrafe), die daraus entsteht, dass steuerliche Verpflichtungen nicht rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt wurden; <\/em><\/li>\n<li><em>infolge der Vollstreckungsma\u00dfnahmen nach (i) oben kann die Steuerverwaltung ihre Steuerforderungen wegen unzureichender Verm\u00f6genswerte der Gesellschaft nach der Vollstreckung durch die Steuerbeh\u00f6rden nicht einziehen; oder <\/em><\/li>\n<li><em>(iii) eine Steuerpflicht der Gesellschaft wird f\u00e4llig, weil der gesetzliche Vertreter seine Pflichten im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern nicht erf\u00fcllt hat.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nichterf\u00fcllung steuerlicher Pflichten durch ein Vorstandsmitglied, d. h. das Entstehen einer Steuerzahlungspflicht, wird automatisch als Verschulden und\/oder Fahrl\u00e4ssigkeit des gesetzlichen Vertreters angesehen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>V. Fazit<strong> <\/strong><\/strong><\/h2>\n<p>Abschlie\u00dfend ist nochmals hervorzuheben, dass die obigen Ausf\u00fchrungen keine vollst\u00e4ndige Liste s\u00e4mtlicher potenzieller Haftungen enthalten, die ein Vorstandsmitglied \u00fcbernehmen kann. Die Haftung von Vorstandsmitgliedern in Kapitalgesellschaften ist ein komplexes Thema, das durch unterschiedliche Gesetze und sekund\u00e4re Vorschriften geregelt wird. Da Direktoren diejenigen sind, die faktisch f\u00fcr das Tagesgesch\u00e4ft der JSC verantwortlich sind und die zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft darstellen, \u00fcbernehmen sie erhebliche Haftungen f\u00fcr Handlungen, die zu Verlusten oder Sch\u00e4den oder zu unbezahlten Schulden f\u00fchren. Daher ist es unerl\u00e4sslich, dass Personen, die Vorstandsrollen in Gesellschaften in der T\u00fcrkei \u00fcbernehmen, die mit einer solchen Position verbundenen Pflichten, Haftungen und Risiken verstehen.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberblick \u00fcber Pflichten und Haftungsrisiken von Vorstandsmitgliedern t\u00fcrkischer Kapitalgesellschaften nach Handelsrecht, Delegation und \u00f6ffentlichen Schulden.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5386,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10397","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10397","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10397\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5386"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10397"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10397"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10397"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}