{"id":10354,"date":"2023-11-12T11:59:38","date_gmt":"2023-11-12T11:59:38","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/verfassungsgericht-aktienuebertragung-aktiengesellschaften-tuerkei\/"},"modified":"2026-05-22T12:12:41","modified_gmt":"2026-05-22T12:12:41","slug":"verfassungsgericht-aktienuebertragung-aktiengesellschaften-tuerkei","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/verfassungsgericht-aktienuebertragung-aktiengesellschaften-tuerkei\/","title":{"rendered":"Zentrale Erkenntnisse des Verfassungsgerichts: Legitimit\u00e4t von Aktien\u00fcbertragungen bei Aktiengesellschaften"},"content":{"rendered":"<style id=\"asy-i18n-mobile-overflow-10354\">body.postid-10354 .asy-prose{overflow-wrap:anywhere;word-break:normal;}<\/style>\n<div class=\"wp-block-cover is-light\">\n<div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-constrained wp-block-cover-is-layout-constrained\">\n<p>In einer Zeit verst\u00e4rkter Pr\u00fcfung seiner Autorit\u00e4t erlie\u00df das <a href=\"https:\/\/www.anayasa.gov.tr\/en\/home-page\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.anayasa.gov.tr\/en\/home-page\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">T\u00fcrkische Verfassungsgericht<\/a> am 14.09.2023 eine wegweisende <a href=\"https:\/\/www.resmigazete.gov.tr\/eskiler\/2023\/11\/20231109-8.pdf\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.resmigazete.gov.tr\/eskiler\/2023\/11\/20231109-8.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung<\/a>, die erhebliche Auswirkungen auf das Handels- und Gesellschaftsrecht und insbesondere auf Aktien\u00fcbertragungen bei Aktiengesellschaften in der T\u00fcrkei hat. Im Zentrum dieser Entscheidung stehen Ma\u00dfnahmen gegen juristische Personen und erhebliche Eingriffe in Eigentumsrechte, mit besonderem Fokus auf die \u00dcbertragung von Aktien in Aktiengesellschaften. Kern der Debatte ist die Frage, ob Indossament und \u00dcbergabe allein f\u00fcr die \u00dcbertragung von Aktien ausreichen. Diese Entscheidung, die insbesondere Aktien\u00fcbertragungen und Eigentumsrechte betrifft, d\u00fcrfte weitreichende Folgen f\u00fcr das Handels- und Gesellschaftsrecht haben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/asylegal.com\/court-ruling-share-transfers-in-joint-stock-companies\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/asylegal.com\/court-ruling-share-transfers-in-joint-stock-companies\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Dieser Artikel<\/a> untersucht die zentrale Entscheidung des Verfassungsgerichts betreffend die YK Law Partnership und ihre Partner. Wir befassen uns mit den Auswirkungen der Entscheidung auf Eigentumsrechte, den Feinheiten der Aktien\u00fcbertragung in Aktiengesellschaften und ihrer Vereinbarkeit mit dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch. Ein gr\u00fcndliches Verst\u00e4ndnis der Anspr\u00fcche der beteiligten Parteien, der gerichtlichen Ans\u00e4tze und der Bewertungen des Gerichts ist entscheidend, um Tiefe und Reichweite des Einflusses dieser Entscheidung auf die t\u00fcrkische Rechtsdogmatik zu erfassen. Wir werden Struktur und zentrale Themen der Entscheidung analysieren, um eine umfassende Bewertung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">I. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts: Kontext und rechtlicher Hintergrund<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>Dieser wegweisende Fall vor dem T\u00fcrkischen Verfassungsgericht entstand aus den turbulenten Folgen des Putschversuchs vom 15. Juli. Im Zentrum des Streits stehen Vorw\u00fcrfe der Verletzung von Eigentumsrechten im Rahmen der \u00dcbertragung von Aktien einer Aktiengesellschaft, konkret der Karbon Y\u0131ld\u0131r\u0131m Consulting Services Joint Stock Company, die mit den Partnern der YK Law Partnership, C.Y. und M.K., verbunden war. Im Mittelpunkt steht eine erstklassige Immobilie im Istanbuler Astoria-Geb\u00e4ude, die dieser Gesellschaft geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Die Kontroverse begann mit dem Erwerb dieser Immobilie durch den Antragsteller, der durch den Erwerb von Aktien an der genannten Gesellschaft erfolgte. Nach einem Beschluss des Vorstands der Gesellschaft vom 07.04.2016 wurden diese Aktien indossiert und an den Antragsteller und seine Schwester \u00fcbergeben, wodurch dem Anschein nach das Eigentum an der Gesellschaft \u00fcbertragen wurde.<\/p>\n<p>Auf Antrag der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft vom 22.07.2016 erlie\u00df das 9. Friedensstrafgericht Istanbul Haftbefehle gegen M.K. und C.Y. wegen des Vorwurfs der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer terroristischen Organisation. Dies f\u00fchrte zu einer erheblichen Wendung, einschlie\u00dflich einer \u00c4nderung des Gesellschaftsnamens in Karabulut Y\u0131ld\u0131r\u0131m Consulting Services Inc. und einer Umstrukturierung des Verwaltungsrats, in den der Antragsteller und seine Schwester aufgrund des Beschlusses der au\u00dferordentlichen Hauptversammlung vom 28.09.2016 eintraten, der im Amtsblatt vom 10.10.2016 ver\u00f6ffentlicht wurde.<\/p>\n<p>Nach dem Putschversuch wurden verschiedene Ma\u00dfnahmen gegen die Gesellschaft verh\u00e4ngt, darunter die Beschlagnahme von Verm\u00f6genswerten und die Bestellung von Treuh\u00e4ndern. Diese Entwicklungen bildeten die Grundlage f\u00fcr die Beschwerde des Antragstellers an das Verfassungsgericht, mit der er eine Verletzung von Eigentumsrechten geltend machte. Der Fall hat daher in der t\u00fcrkischen Rechtsgemeinschaft erhebliche Aufmerksamkeit erlangt und wirft grundlegende Fragen zum Schutz von Eigentumsrechten und zum rechtlichen Rahmen f\u00fcr Aktien\u00fcbertragungen bei Aktiengesellschaften auf.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">II. \u00dcberblick \u00fcber die Anspr\u00fcche des Antragstellers<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>In dem zentralen Verfahren vor dem Verfassungsgericht machte der Antragsteller die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Aktien\u00fcbertragung innerhalb der Karbon Y\u0131ld\u0131r\u0131m Consulting Services Joint Stock Company geltend. Er vertrat die Auffassung, dass die \u00dcbertragung der Aktien an ihn und seine Schwester im Jahr 2016 in strikter \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuchs erfolgt sei. Diese \u00dcbertragung habe nicht nur s\u00e4mtliche Aktien der Gesellschaft auf sie verlagert, sondern auch zu einer entsprechenden \u00c4nderung in der Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Antragsteller trug ferner vor, dass die sp\u00e4ter gegen die Gesellschaft ergriffenen Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich Verm\u00f6gensbeschlagnahme und administrativer Kontrolle, in unmittelbarem Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Garantien zum Schutz des Eigentums st\u00fcnden. Da die Aktien\u00fcbertragung und die Umstrukturierung des Vorstands rechtm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt worden seien, sei die Verh\u00e4ngung dieser Ma\u00dfnahmen nicht nur unbegr\u00fcndet, sondern auch ungerecht, insbesondere gegen\u00fcber den neuen Aktion\u00e4ren &#8211; ihm und seiner Schwester.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">III. Sichtweise des Ministeriums<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>Das Ministerium stellte in seiner Stellungnahme an das Verfassungsgericht der Argumentation des Antragstellers eine gegenteilige Sichtweise gegen\u00fcber. Im Mittelpunkt der Argumentation des Ministeriums standen Legitimit\u00e4t und Erforderlichkeit der gegen die Verm\u00f6genswerte der Karbon Y\u0131ld\u0131r\u0131m Consulting Services Joint Stock Company ergriffenen Ma\u00dfnahmen. Diese Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich der Bestellung des Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Treuh\u00e4nder der Gesellschaft, wurden als entscheidende Ma\u00dfnahmen im weiteren Rahmen der Untersuchung der Aktivit\u00e4ten von FET\u00d6\/PDY dargestellt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hob das Ministerium hervor, dass die entscheidenden \u00c4nderungen des Gesellschaftsnamens und des Vorstands nach dem Putschversuch vom 15. Juli erfolgten. Dieser Zeitpunkt warf Fragen hinsichtlich der Echtheit der Aktien\u00fcbertragung an den Antragsteller und seine Schwester auf, da zuvor kein offizieller Nachweis existierte, der diese \u00dcbertragung best\u00e4tigte. Dieses Fehlen machte die \u00dcbertragung nach Ansicht des Ministeriums illegitim und untergrub den Anspruch des Antragstellers auf Opferstatus in diesem Zusammenhang. Durch die Betonung dieser Faktoren versuchte das Ministerium, sowohl die rechtliche Grundlage der Beziehung des Antragstellers zur Gesellschaft als auch die Wirksamkeit der Aktien\u00fcbertragung nach t\u00fcrkischem Recht in Frage zu stellen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">IV. Analyse des Verfassungsgerichts: Beurteilung der Wirksamkeit von Aktien\u00fcbertragungen bei Aktiengesellschaften<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>Das Verfassungsgericht nahm eine umfassende Pr\u00fcfung der Aktien\u00fcbertragungsvorg\u00e4nge und ihrer Auswirkungen auf die behaupteten Verletzungen von Eigentumsrechten vor. Im Zentrum der Analyse des Gerichts stand der Zeitpunkt des Beschlusses der au\u00dferordentlichen Hauptversammlung vom 28. September 2016. Das Gericht stellte fest, dass dieser Beschluss sowie die rechtliche Dokumentation der Aktien\u00fcbertragung nach dem Putschversuch vom 15. Juli zustande kamen und somit kein fr\u00fcherer offizieller Nachweis der Transaktion vorlag.<\/p>\n<p>In seiner W\u00fcrdigung best\u00e4tigte das Gericht, dass M.K. und C.Y. bis zur offiziellen Bekanntmachung im T\u00fcrkischen Handelsregisterblatt am 10. Oktober 2016 in allen \u00f6ffentlichen Registern als alleinige Aktion\u00e4re gef\u00fchrt wurden. Die entscheidende Frage betraf daher die Legitimit\u00e4t und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \u00dcbertragung der Aktienurkunden auf den Antragsteller und seine Schwester.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte seine begrenzte Zust\u00e4ndigkeit in dieser Angelegenheit klar und betonte, dass seine Rolle sich nicht darauf erstreckt, die genauen Methoden der Aktien\u00fcbertragung in Aktiengesellschaften oder die Wirksamkeit einzelner Aktien\u00fcbertragungen abschlie\u00dfend zu beurteilen. Vielmehr lag sein Fokus darauf, die Willk\u00fcr der Auslegung dieser Vorg\u00e4nge durch \u00f6ffentliche Beh\u00f6rden zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Im Rahmen seiner Willk\u00fcrpr\u00fcfung kam das Verfassungsgericht unter Verweis darauf, dass die rechtlichen Dokumente, die den Gesellschafterwechsel zeigten, nach dem Putschversuch datiert waren und dass vor diesem Datum kein offizieller Aktien\u00fcbertragungsvertrag existierte, zu dem Schluss, dass die Annahme der \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden, M.K. und C.Y. seien alleinige Aktion\u00e4re der Gesellschaft gewesen, weder willk\u00fcrlich noch unbegr\u00fcndet war.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht hob Widerspr\u00fcche in den Behauptungen des Antragstellers hervor. Das Gericht stellte fest, dass die Aktienurkunden der Gesellschaft zwar bereits am 07.04.2016 indossiert und in das Aktienbuch eingetragen worden seien, jedoch eine erhebliche Verz\u00f6gerung &#8211; nahezu sechs Monate &#8211; bis zur Einberufung der Hauptversammlung bestanden habe. Au\u00dferdem hielt das Gericht es f\u00fcr nicht stimmig, dass die bekannterma\u00dfen inhaftierten Personen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum ihre Funktionen in der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft beibehielten. Diese Unstimmigkeiten warfen Fragen zur Echtheit des Aktien\u00fcbertragungsprozesses und zur Stichhaltigkeit der Anspr\u00fcche des Antragstellers auf.<\/p>\n<p>Angesichts dieser Feststellungen zog das Gericht die M\u00f6glichkeit in Betracht, dass der Aktienerwerb durch den Antragsteller und seine Schwester eine Scheinhandlung gewesen sein k\u00f6nnte, was keine willk\u00fcrliche Anwendung von Ma\u00dfnahmen durch \u00f6ffentliche Beh\u00f6rden darstellte. Das Gericht betonte den Gegensatz zwischen den Formerfordernissen f\u00fcr Immobilientransaktionen und den weniger strengen Anforderungen an Aktien\u00fcbertragungen, wies auf die Unm\u00f6glichkeit hin, Immobilientransaktionen r\u00fcckwirkend zu validieren, und stellte Folgendes fest:<\/p>\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p><cite><mark class=\"has-inline-color has-cyan-bluish-gray-color\"><em>\u201ees ist zu ber\u00fccksichtigen, dass zwar der Immobilienverkaufsversprechensvertrag beim Notar und der Immobilienkaufvertrag beim Grundbuchamt abzuschlie\u00dfen sind, demgegen\u00fcber aber die \u00dcbertragung von Aktien au\u00dferhalb offizieller Stellen durch Indossament erfolgen kann, sodass die vorgenannten ersten Transaktionen (Verkauf und Verkaufsversprechen) nicht r\u00fcckwirkend ausgestaltet werden k\u00f6nnen\u201c<\/em><\/mark><\/cite><\/p><\/blockquote>\n<p>Zusammenfassend nahm das Verfassungsgericht eine eingehende Bewertung der Wirksamkeit des Aktienerwerbs durch den Antragsteller und seine Schwester sowie seiner Auswirkungen auf Eigentumsrechte vor. Das Gericht gelangte letztlich zu dem Ergebnis, dass die Eigentumsrechte des Antragstellers nicht ungerechtfertigt verletzt worden waren, und best\u00e4tigte die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahmen der \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">V. Auswirkungen der Entscheidung des Verfassungsgerichts auf die Wirksamkeit von Aktien\u00fcbertragungen und Beweislasten<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Verfassungsgerichts liefert wichtige Erkenntnisse zur rechtlichen Wirksamkeit von Aktien\u00fcbertragungen innerhalb von Aktiengesellschaften und unterstreicht die erforderliche gerichtliche Pr\u00fcfung, insbesondere im Hinblick auf die Beweislast. Dieses Urteil dient als zentrale Leitlinie f\u00fcr den Umgang mit potenziellen Scheingesch\u00e4ften im Kontext von Aktien\u00fcbertragungen.<\/p>\n<p>Wie wir in <a href=\"https:\/\/asylegal.com\/share-transfers-in-joint-stock-companies\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">unseren fr\u00fcheren Artikeln<\/a> ausf\u00fchrlich untersucht haben, definiert das T\u00fcrkische Handelsgesetzbuch (THG) den rechtlichen Rahmen f\u00fcr die \u00dcbertragung von Aktien in Aktiengesellschaften. Das THG verankert den Grundsatz der \u00dcbertragbarkeit als Eckpfeiler von Aktiengesch\u00e4ften und erlaubt Aktion\u00e4ren, ihre Aktien ohne vorherige Genehmigungen frei an Dritte zu \u00fcbertragen, vorbehaltlich der im THG festgelegten gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen (<a href=\"https:\/\/asylegal.com\/share-transfers-in-turkey-restrictions-on-share-transfers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">siehe unsere ausf\u00fchrliche Analyse dieser Beschr\u00e4nkungen<\/a>)<\/p>\n<p>Nach den Vorschriften des THG erfolgt die \u00dcbertragung von Aktienurkunden durch Indossament des Verk\u00e4ufers und physische \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer. Diese \u00dcbertragung muss im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden, damit der Erwerber offiziell die Aktion\u00e4rsstellung erlangt (<a href=\"https:\/\/asylegal.com\/share-transfers-in-turkey-the-role-of-company-share-ledgers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eine vertiefte Darstellung der Eintragungsverfahren im Aktienbuch finden Sie in unserem gesonderten Artikel<\/a>).<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund dieser THG-Bestimmungen d\u00fcrfte die Entscheidung des Verfassungsgerichts die Legitimit\u00e4t und Pr\u00fcfung von Aktien\u00fcbertragungen erheblich beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Beweispflichten. Das Urteil des Gerichts impliziert, dass Aktien\u00fcbertragungen in Aktiengesellschaften zwar grunds\u00e4tzlich durch Indossament und \u00dcbergabe durchgef\u00fchrt werden, diese Transaktionen jedoch von Gerichten und \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden f\u00fcr unwirksam gehalten werden k\u00f6nnen, wenn sie als Scheingesch\u00e4fte bewertet werden.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Durchf\u00fchrung von Aktien\u00fcbertragungen in Gegenwart eines Notars als Schutz gegen Vorw\u00fcrfe von Scheingesch\u00e4ften und rechtliche Streitigkeiten. Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist der Abschluss eines Aktien\u00fcbertragungsvertrags in notarieller Form und die Eintragung dieses Dokuments im Handelsregister von zentraler Bedeutung, um Echtheit und Datum der \u00dcbertragung nachzuweisen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong><mark class=\"has-inline-color has-vivid-cyan-blue-color\">V. Fazit: Ein neues Paradigma f\u00fcr die Legitimit\u00e4t von Aktien\u00fcbertragungen<\/mark><\/strong><\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bietet eine grundlegende Auslegung im Bereich der Aktien\u00fcbertragungen innerhalb von Aktiengesellschaften. Sie schafft eine dringend ben\u00f6tigte Klarstellung zur rechtlichen Wirksamkeit, zu beweisrechtlichen Herausforderungen und zu den notwendigen Schutzmechanismen gegen m\u00f6gliche Scheingesch\u00e4fte bei Aktien\u00fcbertragungen.<\/p>\n<p>Das Gericht legt dar, dass das Standardverfahren f\u00fcr Aktien\u00fcbertragungen in Aktiengesellschaften zwar typischerweise Indossament und \u00dcbergabe umfasst, die Justiz jedoch berechtigt ist, solche Transaktionen in Zweifel zu ziehen, wenn begr\u00fcndete Verdachtsmomente f\u00fcr ein Scheingesch\u00e4ft bestehen. Dies impliziert eine erh\u00f6hte Beweisverantwortung f\u00fcr Parteien, die die Legitimit\u00e4t von \u00dcbertragungen geltend machen, die ausschlie\u00dflich durch Indossament und \u00dcbergabe vorgenommen wurden.<\/p>\n<p>Dieses wegweisende Urteil betont die entscheidende Bedeutung, Aktien\u00fcbertragungsvertr\u00e4ge in Anwesenheit eines Notars zu formalisieren und dadurch Rechtssicherheit und Transparenz zu st\u00e4rken. Die Entscheidung d\u00fcrfte zu einem zentralen Bezugspunkt in der t\u00fcrkischen Rechtsprechung werden und die k\u00fcnftige Diskussion und Praxis zur rechtlichen Validierung und zu beweisrechtlichen Anforderungen bei Aktien\u00fcbertragungen pr\u00e4gen.<\/p>\n<p><em>Diese \u00dcbersetzung dient ausschlie\u00dflich Informationszwecken und kann vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Entscheidung des t\u00fcrkischen Verfassungsgerichts pr\u00e4zisiert Beweisfragen und Legitimit\u00e4t von Aktien\u00fcbertragungen bei Aktiengesellschaften.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":5370,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10354","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10354","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10354\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10361,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10354\/revisions\/10361"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5370"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10354"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10354"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10354"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}