{"id":10027,"date":"2025-12-12T15:02:58","date_gmt":"2025-12-12T15:02:58","guid":{"rendered":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/insights\/unternehmensgruendung-in-ungarn-9-prozent-koerperschaftsteuer\/"},"modified":"2026-05-21T14:37:22","modified_gmt":"2026-05-21T14:37:22","slug":"unternehmensgruendung-in-ungarn-9-prozent-koerperschaftsteuer","status":"publish","type":"insight","link":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/insights\/unternehmensgruendung-in-ungarn-9-prozent-koerperschaftsteuer\/","title":{"rendered":"Unternehmensgr\u00fcndung in Ungarn: Steuerbefreiungen, 9 % K\u00f6rperschaftsteuer und 0 % Quellensteuer"},"content":{"rendered":"<h2><strong>I. Einf\u00fchrung<\/strong><\/h2>\n<p>Ungarn bietet Investoren steuerliche Vorteile, klare Gesellschaftsformen und einen planbaren Rahmen f\u00fcr Unternehmensgr\u00fcndungen. In der heutigen Landschaft des globalen Handels priorisieren Investoren, von multinationalen Unternehmen bis hin zu Start-ups, Rechtsordnungen, die ein regelkonformes, stabiles und steuerlich vorteilhaftes Umfeld f\u00fcr den Aufbau ihrer Aktivit\u00e4ten in der Europ\u00e4ischen Union (EU) bieten. W\u00e4hrend sich internationale Steuerstandards weiterentwickeln, insbesondere durch Initiativen wie die globale Mindestbesteuerung nach Pillar II und das <a href=\"https:\/\/www.oecd.org\/en\/topics\/base-erosion-and-profit-shifting-beps.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">OECD-Rahmenwerk zu Base Erosion and Profit Shifting<\/a>, hat Ungarn seine Stellung als erstklassiger Standort f\u00fcr Unternehmensstrukturierung und Verm\u00f6gensschutz strategisch behauptet.<\/p>\n<p>F\u00fcr internationale Investoren kann Ungarn nicht nur f\u00fcr Handelsaktivit\u00e4ten, sondern auch f\u00fcr Holdingzwecke eine Option sein. Aufgrund seiner Lage im Herzen Europas kann Ungarn als Investitionsdrehscheibe betrachtet werden.<\/p>\n<h2><strong>II. Wesentliche Faktoren f\u00fcr die Unternehmensgr\u00fcndung in Ungarn<\/strong><\/h2>\n<h3><span style=\"font-size: 16px\">2.1 Gesellschaftsmerkmale in Ungarn und Unterschiede<\/span><\/h3>\n<p>Der zentrale Pfeiler der wirtschaftlichen Attraktivit\u00e4t Ungarns ist der bemerkenswert niedrige pauschale K\u00f6rperschaftsteuersatz von 9 %, der weiterhin der niedrigste unter allen EU-Mitgliedstaaten ist. Dieser niedrige Satz wird mit einem schnellen und reibungslosen Gr\u00fcndungsverfahren verbunden, das typischerweise die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Kft.) oder die Aktiengesellschaft in geschlossener Form (Zrt.) nutzt.<\/p>\n<p>Die wichtigste Voraussetzung f\u00fcr beide Gesellschaftsformen besteht darin, innerhalb eines Jahres nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft ein lokales Bankkonto in Ungarn zu er\u00f6ffnen. Andernfalls wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gel\u00f6scht. Die Er\u00f6ffnung eines Bankkontos in Ungarn ist m\u00f6glich, wenn Eigent\u00fcmerstruktur, Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und potenzielle Gesch\u00e4ftspartner der Compliance-Abteilung der Bank offengelegt werden.<\/p>\n<p>T\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige und in der T\u00fcrkei ans\u00e4ssige juristische Personen k\u00f6nnen zu 100 % Gesellschafter sowohl von Kft.- als auch von Zrt.-Gesellschaften sein und als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Mitglieder des Verwaltungsrats bestellt werden. Denn bei Gesellschaften mit ausl\u00e4ndischen Gesellschaftern ist die Beteiligung einer ungarischen Person weder als Gesellschafter noch im Leitungsorgan zwingend vorgeschrieben. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen in der T\u00fcrkei ans\u00e4ssige juristische Personen Repr\u00e4sentanzen und Zweigniederlassungen in Ungarn er\u00f6ffnen.<\/p>\n<h3>2.2 Hauptmerkmale einer ungarischen Kft.<\/h3>\n<p>Die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung ist die am h\u00e4ufigsten verf\u00fcgbare Gesellschaftsform und das Standardvehikel, \u00fcber das der Gro\u00dfteil ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen nach Ungarn geleitet wird.<\/p>\n<p>Das f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer Kft. erforderliche Mindeststammkapital betr\u00e4gt 3 Millionen HUF (etwa 7.700 EUR). Entscheidend ist, dass das gesamte Stammkapital bei der Gr\u00fcndung nicht vollst\u00e4ndig eingezahlt sein muss; die Aussch\u00fcttung von Dividenden ist jedoch gesetzlich untersagt, bis die Einlagepflicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist. Eine Kft. muss mindestens einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, der entweder eine nat\u00fcrliche Person oder eine juristische Person sein kann.<\/p>\n<p>Wird eine juristische Person als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellt, muss eine nat\u00fcrliche Person benannt werden, die in ihrem Namen handelt. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter einer Kft. gelten als \u00f6ffentliche Registerangaben und sind \u00fcber das Registergericht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich, wodurch ein hohes Ma\u00df an Transparenz hinsichtlich der beherrschenden Interessen der Gesellschaft gew\u00e4hrleistet wird. Die ordentliche Gesellschafterversammlung muss mindestens einmal pro Gesch\u00e4ftsjahr einberufen werden, wobei eine physische Teilnahme in der Regel nicht zwingend erforderlich ist.<\/p>\n<p>Eine gesetzliche Abschlusspr\u00fcfung ist f\u00fcr eine Kft. grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich, es sei denn, bestimmte Kriterien im Zusammenhang mit dem Umfang ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit sind erf\u00fcllt. Eine Pr\u00fcfung wird verpflichtend, wenn die finanzielle Leistung der Gesellschaft in den zwei vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte \u00fcberschreitet: durchschnittliche Nettoumsatzerl\u00f6se von 600 Millionen HUF (etwa 15.735,00 EUR) und eine durchschnittliche Besch\u00e4ftigtenzahl von 50 Mitarbeitern.<\/p>\n<h3>2.3. Hauptmerkmale einer ungarischen Zrt.<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Kft.) das g\u00e4ngigste Vehikel ist, dient die Aktiengesellschaft in geschlossener Form (z\u00e1rtk\u00f6r\u0171en m\u0171k\u00f6d\u0151 r\u00e9szv\u00e9nyt\u00e1rsas\u00e1g, Zrt.) als bevorzugte Rechtsform f\u00fcr die Verwaltung der meisten gro\u00dfvolumigen ausl\u00e4ndischen Investitionen und bedeutenden Vorhaben. Das f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer ungarischen Zrt. erforderliche Mindestgrundkapital liegt mit 5 Millionen HUF (etwa 12.800 EUR) auf einem h\u00f6heren Niveau. Anders als bei der Kft. m\u00fcssen bei der Zrt. mindestens 25 % des gesamten Aktienkapitals bei der Gr\u00fcndung vorab eingezahlt werden; das verbleibende Kapital ist innerhalb von 365 Tagen zu leisten.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der \u00f6ffentlichen Offenlegung bietet die ungarische Zrt. ein etwas h\u00f6heres Ma\u00df an Diskretion: Nur die Angaben zu den Gesch\u00e4ftsleitern und den Aktion\u00e4ren, die mehr als 50 % der Stimmrechte halten, gelten als \u00f6ffentliche Registerangaben und sind \u00fcber das Registergericht zug\u00e4nglich.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich entsprechen die gesetzlichen Pr\u00fcfungspflichten einer Zrt. denjenigen einer Kft.; sie werden nur dann verpflichtend, wenn bestimmte finanzielle und personelle Schwellenwerte in den vorangegangenen zwei Gesch\u00e4ftsjahren \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<h2><strong>III. Zentrale Steuerfakten Ungarns: 9 % K\u00f6rperschaftsteuer<\/strong><\/h2>\n<h3>3.1 K\u00f6rperschaftsteuerstruktur: Berechnung der zu zahlenden Steuer<\/h3>\n<p>Im deutlichen Gegensatz zum derzeitigen durchschnittlichen K\u00f6rperschaftsteuersatz der Europ\u00e4ischen Union von rund 21,5 % zieht die ungarische Steuerpolitik gro\u00dfe Aufmerksamkeit von multinationalen Unternehmen und neu gegr\u00fcndeten Start-ups auf sich, die eine strategische Niederlassung im europ\u00e4ischen Markt anstreben. Erw\u00e4hnenswert ist, dass in den <a href=\"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/uae-company-formation-dubai-0-tax\/\">Vereinigten Arabischen Emiraten<\/a> &#8211; einem beliebten Ziel f\u00fcr Steueroptimierung &#8211; ebenfalls ein K\u00f6rperschaftsteuersatz von 9 % gilt. Ungarn kann als EU-Staat insoweit ein starker Wettbewerber gegen\u00fcber den VAE sein.<\/p>\n<p>Die Steuerbemessungsgrundlage wird durch Anpassung des handelsrechtlichen Vorsteuergewinns in strikter \u00dcbereinstimmung mit den einschl\u00e4gigen steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Liegt die berechnete steuerliche Bemessungsgrundlage eines Unternehmens unter der gesetzlichen Mindeststeuerbemessungsgrundlage (2 % des Jahresumsatzes), ist die Gesellschaft verpflichtet, Steuer auf diesen Mindestbetrag zu entrichten, sofern keine formelle Begr\u00fcndung f\u00fcr das Defizit erfolgreich bei der <a href=\"https:\/\/nav.gov.hu\/en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV).<\/a> eingereicht wird.<\/p>\n<h2><strong>IV. Weitere Steuern: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer (VAT) und lokale Gewerbesteuer (LBT)<\/strong><\/h2>\n<p>Eine vollst\u00e4ndige Bewertung des ungarischen Steuerumfelds erfordert ein Verst\u00e4ndnis der sekund\u00e4ren, aber dennoch sehr wirkungsvollen Steuerregime, die inl\u00e4ndische T\u00e4tigkeiten, Konsum und Besch\u00e4ftigung betreffen.<\/p>\n<h3>4.1 Mehrwertsteuer<\/h3>\n<p>Als EU-Mitgliedstaat folgt das ungarische Mehrwertsteuersystem den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien, nutzt jedoch einen auffallend hohen Standardsatz von 27 %. Dieser Standardsatz gilt f\u00fcr die Mehrheit der Waren und Dienstleistungen, w\u00e4hrend erm\u00e4\u00dfigte S\u00e4tze von 18 % und 5 % f\u00fcr bestimmte Grundbed\u00fcrfnisse und Dienstleistungen vorgesehen sind. F\u00fcr den internationalen Handel erleichtert das System den grenz\u00fcberschreitenden Gesch\u00e4ftsverkehr durch die Nullbesteuerung (0 %) regelkonformer innergemeinschaftlicher Lieferungen und Ausfuhren. Zudem wird die Compliance durch hochentwickelte Mechanismen gesteuert, darunter das verpflichtende Real-Time Invoice Reporting (RTIR), das eine unmittelbare elektronische Daten\u00fcbermittlung an die Steuerbeh\u00f6rde (NAV) verlangt und so eine robuste fiskalische Transparenz sicherstellt.<\/p>\n<h3>4.2 Einkommensteuer<\/h3>\n<p>Das ungarische Einkommensteuersystem (Personal Income Tax, PIT) ist durch Einfachheit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit gepr\u00e4gt und sieht einen einheitlichen Pauschalsatz von 15 % auf das steuerpflichtige Bruttoeinkommen nat\u00fcrlicher Personen vor. Der Anwendungsbereich dieser Steuer folgt den allgemeinen Grunds\u00e4tzen der steuerlichen Ans\u00e4ssigkeit: In Ungarn steuerlich ans\u00e4ssige Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer, w\u00e4hrend Nichtans\u00e4ssige ausschlie\u00dflich mit Eink\u00fcnften aus ungarischen Quellen besteuert werden. Dieser Satz von 15 % gilt nicht nur f\u00fcr Arbeitseinkommen, sondern im Allgemeinen auch f\u00fcr die meisten Formen von Kapitaleink\u00fcnften und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinnen, was steuerliche Vorhersehbarkeit f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen schafft.<\/p>\n<p>Die tats\u00e4chlichen Gesamtkosten des Personals m\u00fcssen jedoch die Sozialversicherungslast ber\u00fccksichtigen. W\u00e4hrend Arbeitnehmer 18,5 % ihres Bruttogehalts beitragen, sind Arbeitgeber verpflichtet, zus\u00e4tzlich eine gesonderte Sozialbeitragssteuer von 13 % auf die Bruttol\u00f6hne abzuf\u00fchren. Diese kombinierte Belastung der Besch\u00e4ftigungskosten ist in jedes Finanzmodell einzubeziehen, das die operativen Aufwendungen einer in Ungarn gegr\u00fcndeten Gesellschaft bewertet.<\/p>\n<h3>4.3 Lokale Gewerbesteuer<\/h3>\n<p>Die lokale Gewerbesteuer (Helyi Ipar\u0171z\u00e9si Ad\u00f3 oder LBT) ist eine verpflichtende kommunale Abgabe, die die gesamte operative Steuerbelastung erheblich beeinflusst. Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen ans\u00e4ssig ist, und ist gesetzlich auf 2 % begrenzt. Der entscheidende Unterschied der LBT liegt in ihrer Bemessungsgrundlage, die nicht dem Unternehmensgewinn entspricht. Vielmehr wird die Grundlage anhand der Nettoumsatzerl\u00f6se der Gesellschaft abz\u00fcglich bestimmter gesetzlich definierter Kosten berechnet.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser umsatzbasierten Berechnung stellt die LBT einen festen operativen Kostenfaktor dar, der auch dann anfallen kann, wenn die Gesellschaft f\u00fcr Zwecke der K\u00f6rperschaftsteuer einen Nettoverlust ausweist. Zudem sind in vielen F\u00e4llen Abz\u00fcge, die f\u00fcr die K\u00f6rperschaftsteuerbemessungsgrundlage verf\u00fcgbar sind, bei der lokalen Gewerbesteuer nicht abzugsf\u00e4hig, was zu einer h\u00f6heren Steuerbelastung f\u00fchren kann.<\/p>\n<h2><strong>V. Fazit<\/strong><\/h2>\n<p>Ungarn bietet t\u00fcrkischen Investoren im Hinblick auf Kapitalinvestitionen und Steuerplanung eine starke Alternative, insbesondere aufgrund des Zugangs zum EU-Markt, des K\u00f6rperschaftsteuersatzes von 9 %, der Quellensteuer von 0 % unter bestimmten Bedingungen und des fehlenden Erfordernisses eines ungarischen Partners oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Insbesondere die beschr\u00e4nkte Haftung und die relativ niedrigen Kapitalanforderungen der Kft.- und Zrt.-Strukturen, verbunden mit operativer Flexibilit\u00e4t, positionieren Ungarn als attraktive Investitionsalternative.<\/p>\n<p>Bei Vorinvestitionsanalysen f\u00fcr eine Unternehmensgr\u00fcndung in Ungarn sollten jedoch der hohe Mehrwertsteuersatz von 27 %, Sozialversicherungspflichten, die Besch\u00e4ftigungskosten erh\u00f6hen, und vor allem die lokale Gewerbesteuer, die zwischen 0 % und 2 % variiert und auf den Umsatz berechnet wird, sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden. Dar\u00fcber hinaus erfordert die Pflicht, innerhalb eines Jahres nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft ein lokales Bankkonto zu er\u00f6ffnen, in der Praxis eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Planung der Compliance-Prozesse. Daher sollte die Entscheidung zur Gr\u00fcndung einer Gesellschaft in Ungarn auf einer umfassenden Analyse beruhen, die Zielmarkt, Erl\u00f6smodell, Besch\u00e4ftigungsplan und zentralen Standort (insbesondere lokale Steuers\u00e4tze) ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><em>Hinweis: Diese \u00dcbersetzung wird lediglich als Service bereitgestellt und kann geringf\u00fcgig vom Originaltext abweichen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmensgr\u00fcndung in Ungarn: \u00dcberblick zu 9 % K\u00f6rperschaftsteuer, Kft., Zrt., Mehrwertsteuer und lokaler Gewerbesteuer.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":9016,"template":"","insight_category":[],"insight_topic":[],"class_list":["post-10027","insight","type-insight","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10027","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight"}],"about":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/insight"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10027\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10122,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight\/10027\/revisions\/10122"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9016"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=10027"}],"wp:term":[{"taxonomy":"insight_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_category?post=10027"},{"taxonomy":"insight_topic","embeddable":true,"href":"https:\/\/asy9.webcozumleri.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/insight_topic?post=10027"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}